Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

WSV 2004 nach altem Recht

(Berlin) - Das Inkrafttreten der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschiebt sich, da die erforderliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages nun erst am 14. Januar 2004 stattfindet. Hierzu erklärte am 23. Oktober in Berlin der Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hubertus Pellengahr:

Der nächste Winterschlussverkauf (WSV) findet nach altem Recht statt. Die Novelle des UWG kann nun nicht mehr wie bisher geplant am 1. Januar 2004, sondern frühestens im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten. Damit ist der WSV 2004 gerettet. Er beginnt am 26. Januar 2004 und dauert zwei Wochen. Unternehmen und Verbraucher haben nun Planungssicherheit und können sich auf den nächsten WSV in der bewährten Form einstellen.

In der Novelle des UWG ist vorgesehen, die Schlussverkaufsregelung ersatzlos zu streichen. Dieses Vorhaben trifft im Handel auf ein geteiltes Echo. Vor allem die meisten mittelständischen Fachgeschäfte sind für die Beibehaltung der Schlussverkäufe. Aber auch viele große Filialbetriebe sind an gemeinsamen Ausverkaufsterminen interessiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69

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