Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Wasserwirtschaft im BDEW zur Mitteilung der EU-Kommission: Vergaberecht praxisorientiert gestalten / Brüsseler Vorgaben nicht kritiklos für Deutschland übernehmen / Überzogene Ausschreibungspflichten vermeiden

(Berlin) - „Die Bundesregierung sollte die teilweise stark überzogenen Vorgaben aus Brüssel nicht kritiklos akzeptieren.“ Das forderte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme zur Mitteilung der Europäischen Kommission zum Vergaberecht für institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften. Die Kommission fordert darin, dass öffentlich-private Partnerschaften nur unter dem Vorbehalt einer öffentlichen Ausschreibung gegründet werden dürfen.

„Bei der Umsetzung in deutsches Recht kommt es nun darauf an, den Gestaltungsspielraum kommunaler Unternehmen zu erhalten“, forderte BDEW-Vizepräsident Peter Rebohle. Überzogene Ausschreibungspflichten könnten die Existenz der Unternehmen der Wasserwirtschaft gefährden. Besonders kritisch bewertet der BDEW, dass die neuen Vorgaben der Europäischen Kommission auch für bereits bestehende öffentlichrechtliche Partnerschaften gelten sollen. „Wenn die Ausschreibung bereits bei der Erweiterung des Aufgabengebietes eines Unternehmens Pflicht würde, wäre damit der unternehmerische Spielraum zu stark eingeengt. Das wäre ein Bremsklotz für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen“, betonte Rebohle.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Patricia Nicolai, Pressesprecherin Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 7261470, Telefax: (030) 726147140

(el)

NEWS TEILEN: