Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)

Wegen Zwangspfand droht Preisschub

(Bonn/Berlin) - Wegen der für Beginn der nächsten Legislaturperiode erwarteten Novelle der Verpackungsverordnung und der nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestehenden weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten sehen Getränkehersteller und Handel derzeit keine Grundlage, ein nationales Pfandsystem für Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons aufzubauen. Auch gegen die Bekanntmachung der Pfandpflicht im Bundesanzeiger am 2. Juli 2002 werden sie daher Rechtsmittel einlegen, um den Weg zu einem neuen politischen Konsens zu Getränkeverpackungen offen zu halten.

"Angesichts der Konjunkturprobleme ist es unverantwortlich, dass sich die Bundesregierung durch Auslösung der Pfandpflicht erneut als Preistreiber betätigt, statt den Vollzug der allgemein als reformbedürftig erkannten Getränkevorschriften auszusetzen", erklärten die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU). Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung habe in seinem neuen Jahresgutachten ausdrücklich gewarnt, dass das Zwangspfand "nicht nur von zweifelhafter ökologischer Effektivität, sondern auch mit erheblichen, nicht zu rechtfertigenden Zusatzkosten verbunden" wäre.

Besonders rügen Getränkehersteller und Handel, dass die Bundesregierung den Rechtsschutz der Betroffenen durch Anordnung des Sofortvollzugs der Pfandpflicht einschränken will. Spätestens nach dem Gutachten des Sachverständigenrats sei offensichtlich, dass Gründe des Gemeinwohls nicht für, sondern gegen die Pfandpflicht sprechen. Die Bundesregierung höhle durch den Sofortvollzug den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2002 aus, nach dem wesentliche Rechts- und Sachfragen noch der Prüfung und Entscheidung durch die Fachgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bedürfen.

Zudem sind aus Sicht der Wirtschaft entscheidende wirtschaftliche und technische Eckpunkte für den Aufbau eines Pfandsystems ungeklärt. Ohne Änderung der Verpackungsverordnung ist voraussichtlich ab 2004 auch auf Milchkartons, Weinflaschen und Saftverpackungen ein Pfandzuschlag zu entrichten. Dies müsste bei der Systemauslegung von Anfang an berücksichtigt werden, beispielsweise bei den technischen Fähigkeiten und Kapazitäten der Rücknahmeautomaten.

Für die Unternehmen sei derzeit keine Rechts- und Planungssicherheit gegeben, um irreversible Investitionen von mehr als 1,4 Milliarden Euro zur Umsetzung des Zwangspfands zu treffen, die nach einer Novelle der Verpackungsverordnung abzuschreiben wären. Ernährungsindustrie und Handel appellieren in diesem Zusammenhang an alle politischen Parteien, gleich nach der Bundestagswahl den Verpackungskonsens mit der Wirtschaft zu erneuern und die geltende Verordnung schleunigst den heutigen ökologischen Erkenntnissen und Verbraucherbedürfnissen anzupassen. Die Wirtschaft trete dabei dafür ein, die erfolgreiche haushaltsnahe Sammlung sämtlicher Verpackungen - einschließlich der Getränkeverpackungen - gemeinsam mit der Politik weiterzuentwickeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/308290 Telefax: 0228/3082999

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