Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Weltnichtrauchertag: Bundesärztekammer unterstützt Memorandum zu E-Zigaretten

(Berlin) - Gesundheitsexperten warnen anlässlich des Welt-Nichtrauchertages am 31. Mai 2015 vor den Gefahren von E-Zigaretten und E-Shishas. Diese basieren auf dem Erhitzen eines Chemikaliengemischs, bestehend aus einer Trägerflüssigkeit, Aromastoffen und meistens auch Nikotin. Da E-Zigaretten erst seit wenigen Jahren auf dem Markt sind, sind mögliche gesundheitliche Langzeitschäden noch nicht abschließend erforscht.

Kurzfristig kann es zu Atemwegsirritationen und allergischen Reaktionen kommen, zudem wirkt beigefügtes Nikotin neurotoxisch und steht im Verdacht Krebs zu erzeugen. In einem Memorandum fordern die Deutschen Krebshilfe und das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. einen wirksamen Verbraucher- und Jugendschutz und klare gesetzliche Regelungen für diese Produkte. Dazu gehören eine Regulierung unter den Nichtraucherschutzgesetzen, eine Tabakprodukten entsprechende Besteuerung, ein vollständiges Werbeverbot sowie ein Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Bundesärztekammer und eine Vielzahl medizinischer und wissenschaftlicher Fachgesellschaften unterstützen das Memorandum.

"Mit E-Zigaretten werden Verhaltensmuster wie beim Rauchen von Tabakzigaretten eingeübt, und der Einstieg wird durch kindgerechte Amorabeimengungen wie z.B. Kakao, Kokos oder Aprikose erleichtert. Enthalten sie zudem Nikotin, kann schnell auch eine körperliche Abhängigkeit entstehen. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Regeln für solche Produkte", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.

Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene konsumieren immer häufiger nikotinfreie und nikotinhaltige E-Zigaretten. Rund ein Viertel der rauchenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben schon einmal eine E-Zigarette ausprobiert. Mit vermeintlich harmlosen, schmackhaften E-Zigaretten (auch nikotinfreien) üben Kinder und Jugendliche das Rauchritual ein. Dadurch wird der Wechsel zu nikotinhaltigen Produkten und zur Tabakzigarette vereinfacht. Ob sie den Ausstieg aus dem Tabakrauchen erleichtern können, ist noch weitgehend ungeklärt. Zudem wäre hierfür eine Zulassung als Arzneimittel erforderlich. Gemeinsam mit 45 medizinischen Fachgesellschaften appellieren die Organisationen in dem Memorandum an den Gesetzgeber, einen effektiven Schutz vor den Gefahren der E-Zigarette zu gewährleisten und den Konsum von nikotinhaltigen wie nikotinfreien E-Zigaretten zu regulieren.

Das Memorandum ist im Internet abrufbar unter: https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/Memorandum/Memorandum_2015_E-Zigarette.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Fax: (030) 400456-388

(sy)

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