Pressemitteilung |

Wenn die Krankenkasse nicht zahlen will

(Heppenheim) - Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP e.V.) rät Patienten, sich zu wehren. Ablehnende Bescheide von Kranken- und Pflegekassen sollten Patienten nicht einfach hinnehmen. Dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP e.V.). Nach den Erfahrungen der Patientenvertretungen nehmen ablehnende Bescheide zu, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Dies treffe besonders im Bereich der Pflege zu. Anscheinend werde damit gerechnet, dass die Patienten dies fraglos hinnehmen.

Patienten sollten daher den ablehnenden Bescheid zunächst hinterfragen, empfiehlt die Patientenvertretung. Missverständnisse und Fehler lassen sich oft bereits im Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären. Falls das nicht gelingt, sollte der Patient gegen die Ablehnung schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei ist es sinnvoll, so die DGVP, sich fachlichen Rat einzuholen. Hat eine Kasse zu Unrecht Leistungen verweigert, muss sie auch die Kosten einer Rechtsberatung tragen, die der Patient zur Wahrung seiner Rechte in Anspruch genommen hat.

Letzter Schritt ist schließlich der Gang zum Sozialgericht. „Sicher ist jeder froh, wenn dieser Schritt nicht mehr notwendig ist; doch sollte kein Patient ungerechtfertigte Leistungsverweigerung klaglos hinnehmen“, stellt die Patientenvertretung fest. Ihren Mitgliedern bietet die DGVP eine kostenlose Erstberatung durch Experten an. Sie ermöglicht es, rasch und unbürokratisch zu klären, wie die Rechtslage des Patienten aussieht und wie er sich gegen ungerechtfertigte Leistungsverweigerung der Kassen wehren kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Pressestelle Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim Telefon: (06252) 94298-0, Telefax: (06252) 94298-29

(sk)

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