Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Wer bekommt die „Riester-Förderung“?

(Leipzig) - Jahresanfang gibt es die ersten vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifizierten Altersvorsorge-Verträge, im Volksmund auch Riester-Renten genannt. Damit kommt nun die nächste große Verkaufswelle in Gang. Viele Verbraucher sind jedoch noch unzureichend über die gesetzlichen Regelungen informiert. Dies fängt bereits mit der Frage an, wer überhaupt in den Genuss der staatlichen Förderung kommen kann. Die häufig erteilte allgemeine Auskunft, dass alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, gefördert werden, ist zwar richtig, hilft im Einzelfall aber nicht weiter. Insbesondere Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrenten sind verunsichert.

Sachsens Verbraucherschützer helfen da gern weiter. Wer Arbeitslosengeld oder auch Arbeitslosenhilfe bezieht, gehört grundsätzlich zum geförderten Personenkreis, ebenso Arbeitslose, die wegen des zu berücksichtigenden Einkommens keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten. Dies trifft ebenso auf Bezieher anderer Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld) zu. Voraussetzung ist, dass diese Personen im letzten Jahr vor Beginn der Lohnersatzleistung zuletzt rentenversicherungspflichtig waren. Dagegen gehören Sozialhilfeempfänger nicht zum Kreis der begünstigten Personen.
Einer genaueren Prüfung bedarf es bei den Berufsunfähigkeitsrentnern und den Beziehern von Erwerbsminderungsrenten. Hier kommt es darauf an, ob die Betroffenen noch über einen rentenversicherungspflichtigen Hinzuverdienst verfügen. Trifft dies zu, können auch sie die staatliche Förderung bekommen.

Sachsens Verbraucherschützer sehen sich gerade in diesem Jahr als wichtigen Ansprechpartner für eine anbieterunabhängige Altersvorsorgeberatung. Wer Fragen zur „Riester-Rente“ hat, sollte damit deshalb in eine der vierzehn Beratungseinrichtungen vor Ort kommen. Informationen über die Beratungszeiten gibt es von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr am Auskunftstelefon unter der Rufnummer 01805 797777 (0,12 €/Min.).

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. Bernhardstr. 7 04315 Leipzig Telefon: 0341/6888080 Telefax: 0341/6892826

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