Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

Werbebranche korrigiert Justizministerin Zypries / "Bundesrat auf der Höhe Europas" / Deutschen Firmen drohen Nachteile

(Berlin) – Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries darauf hingewiesen, dass zwar der Bundesrat, nicht aber die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zum Telefonmarketing auf der Höhe der europäischen Realität liege. Die Länderkammer habe zu Recht im Gesetzgebungsverfahren den Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Die öffentliche Kritik von Frau Zypries am Bundesrat sei nicht sachgerecht, so ein ZAW-Sprecher am 14. Mai 2004 in Berlin.

Die Bundesländer orientierten sich an der Realität, wenn sie in ihrem Gegenvorschlag forderten, Telefonanrufe zu werblichen Zwecken zu erlauben, wenn der Adressat dagegen nicht widerspricht. Diese Regelung sei in nahezu allen EU-Staaten rechtlich zulässige Praxis. Der Bundesrat berücksichtige außerdem im Gegensatz zur Bundesregierung und der Mehrheit des Parlaments, dass die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie für Telefondienstleistungen in Europa das Herkunftslandprinzip vorsieht.

Setze sich die Regierung mit ihrem grundsätzlichen Verbot werbender Anrufe durch, könnten Firmen aus dem Ausland laut Herkunftslandprinzip Konsumenten in Deutschland anrufen, Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik aber nicht. Daraus entstünden Wettbewerbsvorteile für ausländische Anbieter, deutsche wären im Gegensatz zur Auffassung von Frau Zypries spürbar benachteiligt. Auch würde der Arbeitsmarkt im Bereich Telefonmarketing durch die Schräglage der gesetzlichen Vorstellungen der Bundesregierung gehemmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/590099-700, Telefax: 030/590099-722

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