Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Wichtiger Schritt für mehr Recycling und weniger illegale Exporte / BDE begrüßt novelliertes Elektrogesetz

(Berlin) - Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verbessert die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten und leistet einen Beitrag, den illegalen Elektroschrottexport in Dritte-Welt-Länder einzudämmen. Zu dieser Einschätzung gelangt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. anlässlich der gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzesreform.

BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen: "Der BDE begrüßt insbesondere die erhöhten Anforderungen an Erstbehandlungsanlagen, wodurch sichergestellt werden kann, dass die Elektroaltgeräte eine qualitativ hochwertige Behandlung erfahren. Wir empfehlen darüber hinaus, diese Vorgaben mit untergesetzlichen Regelungen, wie sie beispielsweise in der LAGA-Mitteilung 31 formuliert werden, eng zu verknüpfen, damit die Vorgaben auch tatsächlich in der Praxis realisiert werden."

Voraussetzung für den Recyclingerfolg ist, dass die Elektroaltgeräte auch tatsächlich in die zertifizierten Erstbehandlungsanlagen gelangen. Hilfreich ist deshalb die zukünftige Verpflichtung des Handels, Altgeräte zurückzunehmen. "Die private Entsorgungswirtschaft steht dem Einzelhandel bei der Bewältigung dieser Aufgaben als Dienstleister zur Seite. Auf diese Weise können die Verbraucher auf ein deutlich dichteres Netz von qualifizierten Sammelstellen für die Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte zugreifen", so der BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen.

Auch die Beweislastumkehr beim Export wird als ein wichtiger Fortschritt bei der Bekämpfung illegaler Elektroschrottexporte angesehen. Künftig müssen Exporteure von Elektroaltgeräten deren Funktionsfähigkeit nachweisen. Ob damit allerdings illegale Abfallexporte etwa in die Länder Afrikas vollständig der Vergangenheit angehören, bleibt abzuwarten. Dafür bedarf es einer deutlichen Verstärkung behördlicher Kontrollen an den Umschlagplätzen.

Der Trend, dass immer mehr Elektroaltgeräte Hochenergiebatterien enthalten, müsse in der praktischen Ausgestaltung des Gesetzes Beachtung finden. Zwar berücksichtige das novellierte ElektroG die gefahrgutrechtlichen Anforderungen an Elektroaltgeräte, die Hochenergiebatterien enthalten. Es müsse aber sichergestellt sein, dass diese über die gesamte Kette - von der Erfassung bis zur Verwertung - berücksichtigt werden. Dazu zähle, diese Geräte in besonderen Containern zu sammeln, um das von ihnen ausgehende Brandrisiko zu reduzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Ronald Philipp, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Fax: (030) 5900335-99

(rf)

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