Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Wie sicher sind alte Aufzugsanlagen?

(Frankfurt am Main) - In Deutschland verkehren zurzeit rund 720.000 Aufzüge. 615.000 davon dienen der Beförderung von mehreren Millionen Menschen und gehören damit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Jedes Jahr kommen bundesweit durchschnittlich 18.000 neue Aufzugsanlagen dazu oder ersetzen bestehende ältere Anlagen. Bei ungefähr 50 Prozent dieses Aufzugsbestandes in Deutschland handelt es sich um Anlagen, die 20 Jahre und älter sind. Dies spricht zunächst für die Qualität der Aufzüge und vor allem für die Qualität der Serviceunternehmen, die diese Anlagen auch weiterhin in einem zuverlässigen Zustand halten. Allerdings entsprechen Anlagen in diesem Alter nicht mehr unbedingt dem heutigen Stand der Technik. Wie sicher sind alte Aufzugsanlagen? Welche Vorschriften sind hier relevant und welche aktuellen Änderungen gibt es?

2015 keine Zunahme von schweren Unfällen mit Aufzügen

Unfälle sind zum Glück selten, so dass der Aufzug das sicherste "Nahverkehrsmittel" ist und bleibt. Auch die aktuellen Unfallzahlen der Prüforganisationen und des VDMA für das Jahr 2015 belegen, dass der sicherheitstechnische Zustand der Aufzugsanlagen offensichtlich auf dem hohen Niveau verharrt. In den letzten Jahren ist keine signifikante Zunahme von schweren oder tödlichen Nutzerunfällen zu verzeichnen. In Relation zum Anlagenbestand, der jedes Jahr um ca. 2 Prozent zunimmt, sind die Zahlen von schweren und tödlichen Unfällen als rückläufig einzustufen. Insgesamt wurden 2015 vier Todesfälle im Zusammenhang mit Aufzügen registriert. Einer davon war auf menschliches Fehlverhalten (Nichtbeachten der Sicherheitsmaßnahmen) zurückzuführen. Zwei dieser vier tödlichen Unfälle scheinen nach aktuellem Stand durch einen technischen Defekt begründet (fehlerhafte Anhaltegenauigkeit) zu sein. (siehe "Unfallgeschehen in Deutschland - 2006 bis 2015") Die Zahl der gemeldeten Unfallverletzungen ging 2015 auf etwas mehr als 20 Fälle zurück. Die Zunahme von geringfügigen Mängeln gegenüber dem Vorjahr kann auf neue Prüfanforderungen zurückgeführt werden (z.B. Brandfallsteuerung).

Sicherheit durch qualifizierte Wartung

Aufzugsanlagen sind dann sicher, wenn sie in ausreichendem Maße qualifiziert gewartet und instandgehalten werden. Es gibt jedoch eine Dunkelziffer von ca. 100.000 Aufzugsanlagen, die offenbar. nicht gewartet bzw. geprüft werden, was sowohl vom VDMA als auch den Zugelassenen Überwachungsstellen mit großer Sorge betrachtet wird.

Einige Unfälle hätten durch Investitionen in Modernisierung vermieden werden können. Eine signifikante Gefährdung für Nutzer kann durch Anlagen entstehen, die weder geprüft noch gewartet werden. Die sichere Bereitstellung eines Aufzugs liegt allerdings in der gesetzlichen Verantwortung des Betreibers. Die Prüforganisationen und die Wartungsunternehmen können dabei nur auf diese Missstände hinweisen.

Betreiber müssen für Sicherheit sorgen

Mit Instandhaltung wird die sichere Funktion von Aufzügen erhalten, aber der Stand der Technik entwickelt sich fort. Die Anforderungen an die Sicherheit erhöhen sich fortlaufend entsprechend dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, so dass eine technische Nachrüstung von Bestandsanlagen früher oder später notwendig wird und vom Betreiber veranlasst werden muss. (Bsp. Nachrüstung Zwei-Wege-Kommunikationssysteme bis 2020 nach BetrSichV)

Die Wartung und die Prüfung der Aufzugsanlage und Betreiber, die ihre Verantwortung auch wahrnehmen, - das Zusammenspiel aller drei Faktoren gewährleistet letztendlich die Sicherheit der Aufzugsanlage für den Nutzer. Die Verantwortung für die sichere Benutzung und die Verhinderung von Unfällen liegt in den Händen des Betreibers. Dieser ist verpflichtet, eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen, wodurch Abweichungen bestehender Aufzugsanlagen zum heutigen Stand der Technik festgestellt werden. Die bestehenden Sicherheitslücken können durch Modernisierungsmaßnahmen behoben und damit die Unfallgefahr minimiert werden.

Prüfplakette

Ob eine Aufzugsanlage geprüft ist, erkennt man - wie beim Auto - an der Prüfplakette, die seit letztem Jahr in jedem Aufzug vorhanden sein muss. Das Überschreiten der Prüffrist kann somit vom Aufzugsnutzer festgestellt und an den zuständigen Betreiber bzw. die zuständige Behörde /Gewerbeaufsicht gemeldet werden.

Auftragseingang stieg in 2015 um 5 Prozent

"Der Markt für Aufzüge und Fahrtreppen wächst", berichtet der VDMA Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen.. Der Auftragseingang Neuanlagen in der deutschen Aufzugsindustrie stieg demzufolge im vergangenen Jahr nach Stückzahl um 5 Prozent auf 21.435 Einheiten. Das ist ein stetiger Anstieg seit 2009. Wertmäßig stieg der Zuwachs bei den Auftragseingängen mit plus 3,7 Prozent auf rund 901 Millionen Euro in 2015.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Pressestelle Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66030, Fax: (069) 66031511

(dw)

NEWS TEILEN: