Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

"Wie viel Verbraucherinformation brauchen wir?" - Politischer Abend des BDSI in Brüssel

(Bonn) - Am 22.09.2015 lud der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) in Brüssel zu seinem jährlich stattfindenden Politischen Abend "Süßwaren im Dialog - Brussels meets Sweets", diesmal in die Räumlichkeiten der Landesvertretung Niedersachsen ein. Die gut besuchte Veranstaltung stand in diesem Jahr unter dem Leitthema "Die Lebensmittelinformations-Verordnung ist da - wie viel Verbraucherinformation brauchen wir?".

Klaus Reingen, Hauptgeschäftsführer des BDSI, erläuterte einführend, dass die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) seit Dezember 2014 regelt, welche Informationen europaweit einheitlich auf Lebensmittelverpackungen aufgedruckt werden müssen. Damit liege ein neues, harmonisiertes EU-Kennzeichnungsrecht vor, auf dessen Basis die Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Dies begrüßt der BDSI ausdrücklich. Die Umstellung auf die neuen europäischen Kennzeichnungsvorgaben bedeutete aber auch einen riesigen Kraftakt, vor allem für mittelständische Unternehmen. Allein die deutsche Süßwarenindustrie habe in 2014 mit enormem finanziellen Aufwand von geschätzt 100 Mio. Euro und großen bürokratischen Anforderungen die Umstellung aller Verpackungen auf die neuen Vorgaben bewältigen müssen und dies sehr gut gemeistert. In absehbarer Zeit dürfe es daher keine Änderungen bei der Verpackungskennzeichnung mehr geben, weil dies die Unternehmen überfordern würde, so die Forderung des BDSI.

Auf dem Podium diskutierten:

- Stephan Nießner, Vorsitzender des BDSI
- Prof. Dr. Dr. Michael Kühne, Abteilungsleiter Verbraucherschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Dr. Renate Sommer MdEP, Europäisches Parlament
- Dr. Tim Gumbel, Europäische Kommission, stellvertretender Referatsleiter Generaldirektion SANTE
- Sophie Herr, Verbraucherzentrale Bundesverband

Stephan Nießner, Vorsitzender des BDSI, sprach sich klar dafür aus, dass nach den umfangreichen Anstrengungen der Lebensmittelwirtschaft nun erst mal Schluss mit weiteren Pflichtkennzeichnungselementen sein müsse. So hält er die in Brüssel derzeit diskutierte Einführung einer Herkunftskennzeichnungspflicht für die Hauptzutaten für Süßwaren, Knabberartikel und Speiseeis für nicht praktikabel. Seit jeher würden Rohstoffe für den Einsatz in Süßwaren weltweit eingekauft - je nach Verfügbarkeit, Preis und benötigter Qualität. Eine Kennzeichnung der Hauptzutat würde für die Unternehmen der Süßwarenindustrie bedeuten, dass kurzfristige Wechsel von Lieferanten nicht mehr möglich wären, denn die einzelnen Rohstoffe würden in Silos vermischt (z.B. Zucker aus Deutschland und Zucker aus Frankreich) und die erforderliche Änderung der Verpackung sei teuer und nicht kurzfristig realisierbar. Richtig sei, dass bei den geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) die Kennzeichnung der Hauptzutat nicht vorgesehen sei.

Dr. Renate Sommer, Mitglied des Europäischen Parlaments lobte, dass es aufgrund der schwierigen Verhandlungen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten überhaupt zu einer Einigung über eine europaweit harmonisierte Lebensmittelkennzeichnung gekommen ist. Aus ihrer Sicht besteht die Gefahr einer überbordenden Kennzeichnung jedoch fort, denn einzelne Länder versuchten zusätzliche Kennzeichnungssysteme durchzusetzen, wie beispielsweise UK eine wissenschaftlich nicht basierte Ampelkennzeichnung. Sie forderte die EU-Kommission auf, hiergegen vorzugehen.

Prof. Dr. Dr. Michael Kühne vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte fest, dass Verbraucher mit dem neuen EU-Kennzeichungsrecht zufrieden sein könnten. Zweifelsohne stellten die europaweit geltenden Bestimmungen eine deutliche Verbesserung dar. Allerdings gäbe es noch eine Vielzahl offener Fragen, sowohl, was Detailfragen der Verordnung anbelangt, aber auch, wohin sich amtliche Kontrollen entwickelten. Die neue Lebensmittelinformations-Verordnung stelle einen großen Kraftakt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die staatlichen Kontrollbehörden dar, denn Lebensmittelkontrolleure müssten geschult werden. Mittelfristig sieht Prof. Dr. Dr. Kühne in einigen Bereichen der Lebensmittelkennzeichnung noch Fortentwicklungsbedarf, etwa bei der Kennzeichnung vegetarisch oder vegan.

Dr. Tim Gumbel, Europäische Kommission, betonte, dass die Lebensmittelinformations-Verordnung einen wichtigen Beitrag zu einer angemessenen Gewichtung von Verbraucherinteressen einerseits und dem Interesse von Produzenten und Handel an verhältnismäßigen Verpflichtungen andererseits darstelle. Eine Bewertung der Wirksamkeit der neuen Vorschriften könne frühestens Ende 2016 getroffen werden, wenn die Verordnung vollständig anwendbar sein wird. Vorschläge für neue Regeln sollten danach nur nach einer gründlichen Evaluation und Folgenabschätzung eingebracht werden.

Sophie Herr vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sprach sich hingegen für eine generelle Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten von Lebensmitteln aus und zwar unabhängig vom Verarbeitungsgrad. Die bisherige Rechtslage, dass der Herkunftsort lediglich bei frischem Obst und Gemüse, bei Eiern oder Rindfleisch klar benannt sein müsse, reiche nach Auffassung des vzbv nicht aus. Wo das Produkt herkomme, sei für viele Verbraucher kaufentscheidend.

Die Podiumsdiskussion moderierte der bekannte Wirtschaftsjournalist Hajo Friedrich.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Solveig Schneider, Pressereferentin Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: (0228) 26007-0, Fax: (0228) 26007-89

(cl)

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