Pressemitteilung | Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle

Willkürliche Rundfunkgebührenerhöhung für Hotels zum 1. April 2005: Hotelverband Deutschland (IHA) wehrt sich nun auch juristisch mit einem Musterverfahren

(Berlin) - Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat ein Musterverfahren gegen die zum 1. April 2005 in Kraft getretene massive und willkürliche Erhöhung der Rundfunkgebühren für Fernseher im Hotel eingeleitet. Seinen Mitgliedern empfiehlt der Hotelverband, vorsorglichen Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen der GEZ einzulegen und Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.

"Der von den Ministerpräsidenten zu verantwortende Rundfunkgebührenstaatsvertrag verlangt von Hotels mit weniger als 50 Gästezimmern, 5,4 Prozent mehr für ARD und ZDF zu zahlen, größere Häuser werden gar mit einer Steigerung von sage und schreibe 58,2 Prozent (!) zur Kasse gebeten. Zugleich werden außerhalb der Hotellerie gewerblich genutzte Zweitgeräte - so genannte "neuartige Empfangsgeräte" - von der Rundfunkgebührenpflicht freigestellt. Diese unglaubliche Diskriminierung der Hotellerie verlangt nach einer gerichtlichen Überprüfung", kündigt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), eine neue Runde im Kampf der Hotellerie um mehr Gerechtigkeit bei der Gebührenfestsetzung anlässlich der Mitgliederversammlung des Hotelverbandes in Lindau an.

In einem Musterverfahren wehrt sich der Hotelverband Deutschland (IHA) gegen diese neuerliche Rundfunkgebührenerhöhung. Mit einem ersten Einwendungsschreiben seines Mitglieds Europäischer Hof Hotel Europa Heidelberg gegen die GEZ hat er die rechtliche Klärung eingeleitet.

"Da wir nicht davon ausgehen dürfen, dass die GEZ bzw. die Rundfunkanstalten bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung in dieser Frage einlenken können oder werden, ein Gerichtsverfahren aber erst nach behördlichem Vorverfahren zulässig ist, steht zu befürchten, dass sich dieses Musterverfahren über längere Zeit hinziehen wird", stimmt Dreesen die Hotellerie in Deutschland auf eine längere Auseinandersetzung ein.

"Bis zu einer endgültigen Klärung wird die GEZ die Hotels jeweils zur Zahlung der erhöhten Gebühren auffordern. Hiergegen sollten alle Hotels im Hinblick auf das Musterverfahren des Hotelverbandes Deutschland (IHA) vorgehen."

In aller Regel verschicke die GEZ nur Informationsschreiben oder Zahlungsaufforderungen. Falls die Hotels aber einen Gebührenbescheid der für sie zuständigen Rundfunkanstalt erhalten, sollten sie - jedenfalls wenn dieser mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist - innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Sonst würde der Gebührenbescheid unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit bestandskräftig. Ein späterer Erfolg des Musterverfahrens des Hotelverbandes Deutschland (IHA) hätte für das Hotel dann keine Auswirkungen mehr.

"Zudem könnte sich die GEZ oder eine Rundfunkanstalt auf den Standpunkt stellen, bereits die Zahlungsaufforderung oder ein anderes Schreiben der GEZ stelle einen Gebührenbescheid dar. Dies ist unserer Auffassung nach falsch", erläutert Dreesen die Position des Hotelverbandes. Den Hoteliers rät er: "Legen Sie daher auch gegen die Zahlungsaufforderung oder sonstige Mitteilung der Gebührenhöhe vorsorglich Widerspruch ein. Da die Widerspruchsfrist für Bescheide ohne Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr beträgt, ist hier aber keine Eile geboten."

"Ein baldiges Handeln - unabhängig von der Zimmeranzahl des Hotels - kann zudem die politische Wirkung des gemeinsamen Vorgehens der Hotellerie verstärken", appelliert Dreesen an die Branche. Einen Formulierungsvorschlag für einen solchen vorsorglichen Widerspruch können alle Hotels auf der Homepage des Hotelverbandes im Internet unter www.hotelverband.de herunterladen.

In dem Entwurf wird auf das Musterverfahren des Hotelverbandes Deutschland (IHA) verwiesen und angeregt, die anderen Verfahren bis zur Entscheidung über das Musterverfahren ruhen zu lassen. Auf ein Ruhen-Lassen bestehe allerdings kein Rechtsanspruch. Sollte in Folge eines solchen vorsorglichen Widerspruchs ein formeller Gebührenbescheid gegen das Hotel erlassen werden, müsste gegen diesen innerhalb eines Monats erneut Widerspruch erhoben werden.

In jedem Fall sollten alle Zahlungen an die GEZ unter den Vorbehalt des Ausgangs des Musterverfahrens des Hotelverbandes Deutschland (IHA) gestellt werden, wobei die Wirkung eines solchen Vorbehalts in diesem Fall nicht gesichert ist.

"Lassen Sie uns diese Rundfunkgebührenerhöhung nach Gutsherrenart nicht hinnehmen und wehren wir uns - große und kleine Häuser, Individualhotel und Kettenhotel, Pension und Grand Hotel - gemeinsam gegen diesen ungerechten Griff in unsere Taschen", ruft Dreesen die Branche auf.

Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) Frau Stefanie Heckel, Pressereferentin Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/590099690, Telefax: 030/590099699

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