Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

"Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit medizintechnischem Fortschritt" / BVMed zum Jahreswechsel 2014/15

(Berlin) - Der BVMed setzt sich 2015 für eine gemeinsame Qualitätsoffensive von Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Unternehmen ein, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern und Abläufe im Gesundheitssystem zu optimieren. "Ein gutes Beispiel dafür ist das Endoprothesenregister, an dem Fachgesellschaft, Krankenkassenverbände und Industrie gemeinsam mitwirken", so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Der BVMed setzt sich zudem für eine breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit dem medizintechnischen Fortschritt und die Bedeutung eines zeitnahen Zugangs zu innovativen Medizintechnologien für die Patienten ein.

Die Bundesregierung habe mit dem ressortübergreifenden "Strategieprozess Medizintechnik" die Weichen richtig gestellt, um den Innovationstransfer weiter zu verbessern und medizintechnischen Fortschritt schneller zum Patienten zu bringen. "Der Strategieprozess geht auch 2015 weiter. Das unterstützen wir sehr", so Schmitt. Positive Ansätze sieht der BVMed auch in dem Innovationsfonds zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung sowie in der sektorübergreifenden Qualitätssicherung mit Routinedaten durch das neue Qualitätsinstitut. "Diese Vorhaben zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung und der Prozesse im Gesundheitssystem bedürfen nunmehr einer sorgfältigen praxisorientierten Ausgestaltung, beispielsweise bei den weiteren Beratungen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz", so der BVMed zum Jahreswechsel.

Diskussionsbedarf sieht der MedTech-Verband vor allem beim Thema Nutzenbewertung. "Nutzenbewertung von Medizintechnologien ist aus Sicht der MedTech-Unternehmen richtig und wichtig. Der BVMed setzt sich aber für eine sachgerechte Nutzenbewertung ein, die ein differenziertes Vorgehen bei Medizinprodukten nach Risiko und Modifikationsgrad vorsieht. Eine neue gesetzliche Regelung zur MedTech-Nutzenbewertung muss den schnellen und flächendeckenden Zugang zu Innovationen unter Beibehaltung der Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt im stationären Sektor sicherstellen ", so der BVMed.

Für eine sachgerechte, transparente und praktikable Nutzenbewertung sollten alle Untersuchungen, die eine hohe Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Versorgungsrealität gewährleisten, Berücksichtigung finden. "Nicht überall sind randomisierte Studien bei Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten möglich oder ethisch vertretbar. Wirksamkeit und Nutzen können auch durch Fall- und Beobachtungsstudien, Erkenntnisse aus Routine- und Abrechnungsdaten sowie Registern nachgewiesen werden", so Schmitt.

Wichtig sei aus Sicht des Verbandes zudem, die nationale Gesetzgebung mit der Diskussion um die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung zu koordinieren.
Dazu der BVMed: "Wir unterstützen, dass die Bundesregierung eine europaweite zentrale Zulassung von Medizinprodukten ablehnt. Denn es gibt keine Hinweise darauf, dass staatliche Behörden per se für die Produktzulassung besser geeignet wären als die Benannten Stellen. Bestehende Probleme können und müssen innerhalb des Systems gelöst werden." Der BVMed setzt sich für eine Verbesserung der Benennung und Überwachung der Benannten Stellen sowie für eine verbesserte Kontrolle bei Herstellern und im Markt ein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(sy)

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