Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Wirtschaftsausschuss muss Trojanisches Pferd der Telekom aus der TKG-Novelle schaffen / VATM: Gesetzestext widerspricht dem erklärten Willen des Gesetzgebers

(Köln) - Nachdem sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche (KW 47) auf einen Verhandlungskompromiss zum neuen Telekommunikationsgesetz geeinigt und einige der völlig überzogenen und EU-Rechtswidrigen Forderungen der Deutschen Telekom (DTAG) nicht in das TKG aufgenommen haben, reicht die von der DTAG in das Gesetz übernommene Definition für "neue Märkte" trotzdem aus, um den kompletten Breitbandinfrastrukturausbau der Wettbewerber zu stoppen.

Der aktuelle Kompromiss der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bereits bei Vorliegen eines einzigen Merkmals aus dem Kriterienkatalog ein neuer Markt angenommen werden kann, der in der Rechtsfolge grundsätzlich keiner Regulierung unterliegt. „Neue Märkte“ sollen danach dann angenommen werden, wenn es sich um Dienste und Produkte handelt, die sich von den bislang vorhandenen Diensten und Produkten hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit, Preis oder Qualität aus Sicht eines verständigen Nachfragers nicht unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen.

„Mit der Aufnahme dieser Formulierung in das Gesetz wäre es der Telekom nicht nur gelungen, Regulierungsschutz für ihren VDSL-Ausbau zu erhalten, sondern auch die gesamte technologische Weiterentwicklung der Netze im Wettbewerb zu gefährden“, erklärt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Nach der überraschend beschlossenen Definition soll nun bereits die Erhöhung der "Reichweite" ausreichend sein, um "neue Märkte" abzugrenzen und damit einen Regulierungsverzicht auszulösen. Die von der DTAG geplante Aufrüstung der Kabelverzweiger habe gerade und vor allem das Ziel, die Reichweite für die breitbandigen Internetzugänge der Telekom deutlich zu erweitern. Genau dies würde nach dem Gesetzeswortlaut dann aber zu einer Regulierungsfreistellung führen und den Zugang der Wettbewerber zu den Kabelverzweigern verhindern.

„Ohne Zugang zu den Kabelverzweigern und der Glasfaser-Zuführung lässt sich das von den Wettbewerbern verfolgte Ziel, deutlich mehr Kunden beispielsweise per ADSL2+ ans schnelle Internet anzuschließen, nicht mehr realisieren. Hierfür hatten die Wettbewerber Milliarden-Investitionen tätigen wollen.“ Noch schlimmer wiege, dass sogar die in Deutschland anstehende Umrüstung des gesamten Kommunikationsnetzes auf IP-Technologie von der Regulierungsfreistellung erfasst würde, so Grützner weiter. Das gehe weit über die offiziell gewünschte Freistellung hinaus.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der Regierungsfraktionen war deshalb vor einigen Tagen noch ausdrücklich klargestellt worden, "dass es nicht darum geht, reine Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu stellen". Sogar in der Begründung zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird nochmals darauf hingewiesen: "…ob und inwieweit nur einzelne oder kumulativ mehrere Merkmale...relevant sind, ist im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur zu prüfen."

Dieser von der Politik öffentlich erklärte Wille steht im Widerspruch zum Gesetzentwurf, der schon ein einzelnes der aufgeführten Kriterien ausreichen lässt. Da die Begründung zur Legaldefinition gegenüber dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes unbeachtlich bleibt, muss der Wirtschaftsausschuss am kommenden Mittwoch noch in letzter Minute dafür Sorge tragen, dass der Gesetzestext dem Willen des Gesetzgebers angepasst wird.

„Die von der Telekom geforderte, scheinbar ungefährliche Klarstellung durch Aufnahme der Begriffe ‚Reichweite’ und ‚Verfügbarkeit’ entpuppt sich nun als trojanisches Pferd mit verheerenden Folgen für den gesamten Breitbandmarkt und die von den Wettbewerbern geplanten Milliardeninvestitionen,“ warnt der VATM-Geschäftsführer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsstelle Wolfgang Heer, Pressesprecher Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln Telefon: (0221) 3767723, Telefax: (0221) 3767726

(bl)

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