Pressemitteilung | DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.

Wirtschaftsminister Clement übernimmt Forderungen des ZGV zur Sozialauswahl

(Berlin) - Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement will sich bei den geplanten Änderungen zur Sozialauswahl im Falle betriebsbedingter Kündigungen an den Forderungen des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) orientieren. Dies teilte Clement jetzt ZGV-Präsident Jochen Graf von Schwerin in einem Brief mit. "Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen gehen in die von Ihnen gewünschte Richtung", so Clement. Demnach werden bei der Sozialauswahl künftig nur noch drei Kriterien berücksichtigt: Die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers.

Auch die wichtigste Forderung des ZGV wurde von Clement in diesem Zusammenhang erfüllt: Leistungsträger können von der Regelung ausgenommen werden. "Von der Sozialauswahl können diejenigen Arbeitnehmer ausgenommen werden, deren Weiterbeschäftigung wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur im berechtigten betrieblichen Interesse liegt", heißt es dazu in Clements Schreiben an den ZGV-Präsidenten Graf von Schwerin.

Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) vertritt 305 Einkaufs- und Marketingkooperationen des Handels und des Handwerks aus über 30 Branchen und mittelständisch orientierten Franchise-Systemen. Mittelbar werden so rund 180000 mittelständische Fachhändler und Handwerker durch den ZGV vertreten. Der ZGV ist Mitglied im Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, dem unter anderen auch BDI, BDA, DIHK, ZDH und HDE angehören.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin Telefon: 030/5900996-18, Telefax: 030/5900996-17

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