Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Wissen für die deutsche Wirtschaft / Eurojuris Deutschland e.V. publiziert kostenloses Kompendium zum internationalen Gesellschaftsrecht in deutscher Sprache / Teil 2: Frankreich

(Aschaffenburg) - Das EuGH-Urteil (Europäischer Gerichtshof) vom November 2002 (Rs. C-208/00) zur Rechtsfähigkeit von ausländischen Kapitalgesellschaften im Inland, hat für deutsche Unternehmen den Schritt in das europäische Ausland weiter vereinfacht. Eurojuris Deutschland e.V. hat deshalb eine Kompendium aufgelegt, das konkrete Möglichkeiten aufzeigt, als deutscher Unternehmer im Ausland Unternehmen zu gründen. Damit gibt der Verband den Rechtssuchenden im speziellen Fall ein Instrument an die Hand, welches erste Orientierungshilfe bei dieser unternehmerischen Entscheidung bieten kann.

Im Teil 2 geht es um die Möglichkeiten, die Frankreich Deutschen Unternehmen bietet. Weitere Bestandteile des Kompendiums (insgesamt handelt es sich um zehn Teile) werden neben zahlreichen europäischen Ländern (Teil 1 beschäftigt sich mit Belgien) auch die USA sein.

Rechtsanwältin Judith Adam-Caumeil, die in Paris Ihre international tätige Kanzlei betreibt, weiß um die Fragen, welche sich mit einer Firmengründung in Frankreich für deutsche Unternehmen ergeben:

„Frankreich bietet vielfältige Möglichkeiten und stellt natürlich auch gerade wegen der Nähe zu Deutschland einen interessanten Markt dar. Dass nunmehr viele protektionistische Regelungen, auch innerhalb der Europäischen Union aufgegeben werden, ist ein echter Fortschritt und hilft auch, ein gemeinsames Europa im Bereich der Wirtschaft besser zu leben“, so Adam-Caumeil zur Aktion.

Rechtsanwältin Adam-Caumeil, die ihren Schwerpunkt in der Beratung und Betreuung bei der Gründung und Gestaltung von Unternehmen, insbesondere von Tochtergesellschaften deutscher Firmen in Frankreich und dem Recht der französischen Handelsvertreter sieht, ist sicher: „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist juristische Beratung zur Fehlervermeidung notwendig, denn in Zeit knapper finanzieller Ressourcen werden Unternehmensentscheidungen zunehmend zu existenziellen Entscheidungen.“

Eurojuris Deutschland e.V. beschäftigt sich intensiv mit der Information der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes und des Handwerks. „Hierzu benutzen wir vor allen Dingen unser umfangreiches Beziehungsnetzwerk. Allen Eurojuris-Kanzleien ist es möglich, auf das Wissen von insgesamt über 4.000 Rechtsanwälte in Europa zuzugreifen. Deutschsprachige assoziierte Mitglieder in den wichtigsten Wirtschaftsmetropolen, erweitern unsere Möglichkeiten“, so Rechtsanwalt Mengeler, der den Verband als Geschäftsstellenleiter berät und koordiniert.

Eurojuris Deutschland e.V., sieht sowohl im nationalen als auch im internationalen Wissenstransfer eine seiner Aufgaben. Durch die Nutzung des internationalen Netzwerkes, welches insbesondere durch den persönlichen Kontakt der Mitglieder von hoher Qualität geprägt ist, können die von Eurojuris festgelegten Qualitäts- und Servicestandards erreicht werden. Das ist für den Mandanten direkt spürbar.

Teil 2 des kostenlosen Kompendiums „Gesellschaftsrecht in Europa und USA“, erhalten Sie bei der Eurojuris Geschäftsstelle unter den nachstehenden Kontaktdaten. Hierhin können Sie sich auch mit Fragen zum Verband wenden oder erfahren, wo sich eine Eurojuris-Kanzlei auch in Ihrer Nähe befindet.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Dalbergstr. 5 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667 Telefax: 06021/441614

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