Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Wissen, was man isst: Nährwertangaben kommen

(Berlin) - Ab dem 13. Dezember 2016 sind Nährwertangaben bei vorverpackten Lebensmitteln grundsätzlich verpflichtend, und das EU-weit einheitlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die neuen Vorgaben. Der Verband kritisiert jedoch, dass Ausnahmeregelungen und eine nach wie vor fehlende farbliche Nährwertkennzeichnung Verbesserungen in der Verbraucherorientierung abschwächen könnten.

"Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei verpackten Lebensmitteln nun besser über enthaltene Mengen an Zucker, Fett oder Salz informieren", sagt Sophie Herr, Leiterin Team Lebensmittel beim vzbv.

Noch keine umfassende Orientierung

Durch einheitliche Nährwerttabellen und gleiche Bezugsgrößen werde es Verbrauchern zwar erleichtert, Produkte einer Warengruppe miteinander zu vergleichen. Verbraucher könnten jedoch auch künftig nicht auf einen Blick erkennen, ob der Gehalt an Fett, Zucker oder Salz hoch, mittel oder niedrig zu bewerten ist. "Um eine schnelle Orientierung und verbraucherfreundliche Regelung sicherzustellen, braucht es Instrumente wie zum Beispiel die Nährwertampel", so Sophie Herr.

Ausnahmeregelungen verwässern gute Absicht

Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung gilt grundsätzlich nur für vorverpackte Ware. Lose Ware und Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, wie Pralinen oder Teegebäck, sind von der Regelung ausgenommen. Eine Ausnahme bilden auch alkoholische Getränke - angesichts der erheblichen Energiedichte eine nach Ansicht des vzbv höchst fragwürdige Entscheidung. "Der vzbv fordert, dass die Europäische Kommission diese Ausnahmeregelung aufhebt", so Sophie Herr. Schließlich stehe diese dem Ziel entgegen, Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Nährwertprofile endlich umsetzen

Der vzbv setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass Verbraucher erkennen können, welche Produkte ihren Wünschen entsprechen. Verbraucher kaufen zunehmend gerne Lebensmittel mit dem "besonderen Plus" für die Gesundheit. Deshalb fordert der Verband für Lebensmittel, die mit Gesundheitsaussagen (Health Claims) werben, Nährwertprofile endlich einzuführen. Das sind Obergrenzen für Zucker-, Fett-, und Salzgehalt, die ein Lebensmittel nicht überschreiten darf, wenn es einen Health Claim trägt. Die Einführung wurde bereits 2006 beschlossen, aufgrund von Gegenwind aus der Ernährungswirtschaft jedoch noch nicht umgesetzt. "Immer mehr Verbrauchern ist eine bedarfsgerechte Ernährung wichtig. Die verpflichtende einheitliche Nährwertkennzeichnung ist deshalb ein großer positiver Schritt. Sie darf aber nicht als Argument verwendet werden, um die Einführung von Nährwertprofilen weiter aufzuschieben oder gar abzuschaffen", fordert Sophie Herr.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(dw)

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