Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Wissenschaftliche Untersuchung bestätigt BVI-Position: Formelle „Garantie“ nicht notwendig

(Frankfurt am Main) - Die in der aktuellen Diskussion vom BVI geäußerten Bedenken gegen die Abgabe einer formellen Zusage auf Rückzahlung der eingezahlten Gelder bei Fondssparplänen erfährt nunmehr auch Unterstützung aus dem Bereich der Wissenschaft. Ein Forschungsprojekt zur Frage „Erwartetes Versorgungsniveau und Shortfall-Risiken von Investment-Sparplänen“ an der Universität Frankfurt hat ergeben: Mit zunehmender Sparplandauer nimmt die Gefahr, dass am Ende des Einzahlungszeitraums das Vermögen unter den eingezahlten Beiträgen liegt (nominale Kapitalerhaltung), immer mehr ab und wird ab einem bestimmten Zeitpunkt vernachlässigenswert gering. Die Untersuchung geht von einem Investmentsparplan auf der Basis eines thesaurierenden Investmentfonds mit einer AltersvorsorgeSondervermögen (AS-Fonds) vergleichbaren Fondsstruktur (75 % Aktien-, 20 % Renten-, und 5 % Immobilienwerte) aus. Die Berechnungen basieren auf drei Millionen Simulationspfaden der Wertentwicklung der jeweiligen Fondsanteile. Die Datenbasis zur Schätzung der Prozess-Parameter bezieht sich auf den Zeitraum 1980 bis 1998. Auf Grund einer stochastischen Simulation wird ein für die Zukunft repräsentatives Wertentwicklungsszenario ermittelt, das drei Varianten umfasst, eine Minimum-, eine Median- und eine Maximumfonds-Variante. Danach liegt z.B. die Wahrscheinlichkeit bei der Median-Fondsvariante, dass die eingezahlten Beträge nach Ablauf von 15 Jahren nicht mehr zurückgezahlt werden können, bei Null (0,16 ) Prozent.

Die Studie belegt: Die durch eine formelle Garantie verursachten hohen Absicherungskosten lassen sich vermeiden.1) Eine bestimmte Fondsstruktur, wie z.B. die von AS-Fonds, in Kombination mit der Festlegung einer Mindesteinzahldauer reicht aus, um zu einer der formalen Zusage vergleichbaren Sicherheit zu gelangen. Deshalb sollte – so der BVI – zumindest unter diesen Voraussetzungen auf eine formelle Zusage als Förderungsvoraussetzung verzichtet werden. Andernfalls würde der gesamten Bevölkerung ohne zwingenden Grund ein Großteil des im Alter erreichbaren Versorgungsniveaus vorenthalten.

Nach Auffassung des BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. sind die durch dieses Forschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich ihrer quantitativen Ergebnisse von grundsätzlicher Bedeutung nicht nur für die aktuelle Diskussion in Deutschland, sondern auch für andere Länder Europas, die ihr Alterssicherungssystem modernisieren und möglichst effizient gestalten wollen.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. (BVI) Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt Telefon: 069/1540900 Telefax: 069/5971406

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