Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Wohnungswirtschaft begrüßt Verbesserungen bei der Pflegereform / Höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Stärkung niedrigschwelliger Angebote

(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßte die Veränderungen in der Altenpflege. "Besonders die Stärkung der der häuslichen Pflege insbesondere durch sogenannte niedrigschwellige Angebote und eine Entlastung pflegender Angehöriger ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu besseren Bedingungen für den dritten Gesundheitsstandort Wohnung", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko in Berlin.

Hier werden neue zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, etwa für Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter und ehrenamtliche Helfer. Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote können künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Zudem können Tages- und Nachtpflege in vollem Umfang auch neben Geld- und Sachleistungen genutzt werden."Ein wichtiges Signal sind darüber hinaus die neu beschlossenen höheren Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen - beispielsweise zum Einbau eines barrierefreien Badezimmers", so Gedaschko. Der Zuschuss betrug bisher 2.557 Euro und soll nun auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme angehoben werden.

Damit wird eine wichtige Forderung des GdW umgesetzt. Die dabei förderfähigen Hilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis festgelegt. "Diese Liste reicht aber nicht aus. Sie muss um mobilitätsfördernde Einbauten zur Erhöhung der Selbstständigkeit im Bereich technischer Assistenzsysteme in der Wohnung erweitert werden und sollte aufgrund hoher Stromkosten der Geräte auch Betriebskostenanteile beinhalten", forderte der GdW-Präsident.
Spätestens mit der im Rahmen eines 2. Pflegestärkungsgesetzes für 2017 angekündigten Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssten, so der GdW-Chef, dringend weitere Schritte für mehr Bedarfsgerechtigkeit in der Pflege und eine stärkere wohnungsnahe Versorgung folgen. Dazu gehöre, dass die Kosten für telemedizinische Anwendungen bei Prävention und Nachsorge von den Kassen voll und für technische Assistenzsysteme in der Wohnung auch für die Pflegestufe 0 mindestens in Höhe der Betriebskosten übernommen werden.

Das 1. Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(sy)

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