Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK-Vorstand im Dialog mit Verkehrsministerium

(Berlin/Bonn) - Aktuelle Branchenthemen standen im Fokus eines Meinungsaustauschs des ZDK-Vorstands in Berlin mit Britta Worringen aus dem Bundesverkehrsministerium. In ihrem Vortrag ging die für "Grundsatzangelegenheiten Umwelt und Verkehr" zuständige Fachfrau unter anderem auf das Elektromobilitätsgesetz, die Maut für Nutzfahrzeuge und Pkw, E-Call, die Online-Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen ab 2015 sowie Pläne zur Verhinderung des Missbrauchs von Kfz-Kurzzeitkennzeichen ein.

In der Diskussion legte der ZDK-Vorstand Frau Worringen insbesondere das Thema "Anwendung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" nahe. Auf dieser Grundlage müssen seit dem 10. September 2014 Fahrer von Transportern und Nutzfahrzeugen entsprechende Weiterbildungsnachweise in ihrem Führerschein nachweisen können. Das Kfz-Gewerbe sei hier unter anderem beim Hol- und Bringservice von zu reparierenden Nutzfahrzeugen sowie zugelassenen Neufahrzeugen betroffen. Diese Dienste waren bisher von den Gesetzesregelungen ausgenommen. Der ZDK sieht darin eine unnötige bürokratische Zusatzbelastung der betroffenen Kfz-Betriebe und setzt sich dafür ein, die bisher gültige Ausnahmeregelung wieder in Kraft zu setzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Ulrich Köster, Pressesprecher Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(sy)

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