Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

ZKA fordert weitere Korrekturen bei der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie

(Berlin) - Zu dem am 7. Oktober 2005 von der Europaeischen Kommission vorgelegten neuen Vorschlag zur Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie stellen die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft fest: „Der neue Entwurf ist deutlich differenzierter und damit grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung.“ Aus Sicht der Kreditwirtschaft werde mit dem neuen Vorschlag die Realität des Kreditgeschäfts eher berücksichtigt. Neben weiteren Verbesserungen sei hervorzuheben, dass die Richtlinie nur noch auf Kreditverträge bis zu 50.000 Euro angewendet werden solle und grundpfandrechtlich gesicherte Verträge ausklammere. Damit würden die regulatorischen Erfordernisse reduziert und die Kreditaufnahme für Verbraucher vereinfacht.

Als nicht befriedigend bewertet der Zentrale Kreditausschuss jedoch u. a. das von der Europaeischen Kommission vorgeschlagene Haftungskonzept, welches den Kreditinstituten im Bereich der „verbundenen Verträge“ eine sehr weitgehende Verantwortlichkeit auch in Bezug auf das finanzierte Geschäft zuweist. Nach Auffassung des ZKA würde dies dem auch von der Europaeischen Kommission vertretenen Leitbild des „mündigen Verbrauchers“ nicht ausreichend entsprechen. Gleiches gelte hinsichtlich der nach wie vor sehr bürokratischen Informationsanforderungen sowie der umfassenden Beratungspflichten der Kreditinstitute.

Der ZKA betont: „Es darf nicht das Ziel europäischer Gesetzgebung sein, den Verbraucher vor sich selbst schützen zu wollen, wenn dies letztlich dazu führt, dass er die wirtschaftlichen Konsequenzen seines Handelns auf das finanzierende Kreditinstitut abwälzen kann.“ Der Verbraucher müsse vielmehr auch in Zukunft bei der Kreditaufnahme ausreichend informiert sein, letztendlich aber eine eigenverantwortliche Kreditentscheidung treffen.

Schließlich bleibt aus Sicht des ZKA bei der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie auch unklar, wie das vorgesehene Zusammenspiel zwischen punktueller Vollharmonisierung, Mindestharmonisierung und gegenseitiger Anerkennung in der Praxis funktionieren solle.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: 030/16630, Telefax: 030/16631399

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