Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

ZVEH und BDEW unterzeichnen Vereinbarung: Neue Grundsätze für die Zusammenarbeit / Regelungen gelten für Netzbetreiber und Elektrotechniker-Handwerk / Vereinbarung löst Grundsatzpapier aus dem Jahr 1966 ab

(Berlin/Frankfurt am Main) - Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt, und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, haben die neuen „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ unterzeichnet. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Konkret regelt die Grundsatzvereinbarung die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und den Unternehmen der elektro- und informationstechnischen Handwerke im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung.

Die Grundsätze dienen der Sicherheit der Elektrizitätsanwendung und damit dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Zu diesem Zweck bedarf es der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen der elektro- und informationstechnischen Handwerke. Die neuen Regelungen fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzbetreibern und den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen.

Die Überarbeitung der „Grundsätze für die Zusammenarbeit“ wurde in erster Linie aufgrund der Neufassung der Niederspannungsanschlussverordnung Ende 2006 und des Inkrafttretens des Energiewirtschaftsgesetzes (2005) notwendig. Die aktuellen Grundsätze lösen die am 15. August 1957 erstmals vereinbarten und am 24. Oktober 1966 novellierten „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Energieversorgungsunternehmen und Elektroinstallateuren“ ab. Die Partner sind sich darüber einig, dass sich die bisher geltenden Grundsätze in der Praxis bewährt haben. In die Grundsätze ist auch der TREI-Sachkundenachweis (TREI = Technische Regeln ElektroInstallation) integriert.

Die Vereinbarung wurde unterzeichnet von ZVEH-Präsident Walter Tschischka und ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi sowie den BDEW-Präsidiumsmitgliedern Eberhard Meller und Wolf Pluge. Der exakte Wortlaut der Erklärung sowie der Grundsätze steht für Mitglieder im Internet unter www.bdew.de zum Download.

Für spezielle Rückfragen zum Elektrotechniker-Handwerk:

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen
Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main
Petra Schmieder, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: + 49 (0)69 24 77 47-28
p.schmieder@zveh.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-1160, Telefax: (030) 300199-3900

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