Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

ZVEI zur Entsorgung von Altgeräten: Erste Etappe mit der EU-Richtlinie in Brüssel erreicht, aber noch Handlungsbedarf bei der nationalen Umsetzung / Elektroindustrie arbeitet mit Hochdruck an Rücknahmekonzepten

(Frankfurt/Main) - Der Vermittlungsausschuss von Ministerrat und Europäischem Parlament hat in der Nacht zum Freitag (11. Oktober) Lösungen für die noch strittigen Punkte der EU-Richtlinien zur Entsorgung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte und zum Verbot bestimmter Inhaltsstoffe gefunden. "Die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses haben die Grundlage zu praktikablen und wirtschaftlich effizienten Lösungen gelegt. Das Europäische Parlament und insbesondere sein Berichterstatter Karl-Heinz Florenz MdEP , aber auch die Bundesregierung, haben ihren Gestaltungswillen zu Gunsten binnenmarktkonformer Regelungen eindrucksvoll unter Beweis gestellt", kommentierte Gotthard Graß, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. in einer ersten Reaktion die Ergebnisse. Jetzt komme es darauf an, die noch offenen Fragen in der nationalen Umsetzung zu klären. Hierfür fordert Graß, die auf die Industrie zukommenden Anforderungen bei der Entsorgung ihrer Produkte aus dem Spannungsfeld zwischen Kartellrecht und Umweltanforderungen herauszuholen: „Eine pragmatische Klärung der Widersprüche zwischen der Wettbewerbs- und der Umweltpolitik gehört zu den vordringlichen Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode. Andere Länder sind uns da um einiges voraus.“

Besonders erfreut zeigte sich Graß darüber, dass es im Vermittlungsausschuss buchstäblich in letzter Sekunde noch gelungen sei, die Regelung für die Finanzierung der Entsorgung derjenigen Produkte, die nicht in privaten Haushalten anfallen, aufzugreifen. Hier könne es dazu kommen, dass die betroffenen Hersteller substanzielle Rückstellungen für die Entsorgung bilden müssen. Hierauf hatten führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in einem Gutachten für den ZVEI hingewiesen. Zwar hat sich der Vermittlungsausschuss nicht auf die vom ZVEI vorgeschlagene Klarstellung in der Richtlinie einigen können, er hat aber die EU-Kommission beauftragt, noch eine Antwort auf diese Frage zu finden. Damit werde der Weg zu marktkonformen bilateralen Entsorgungsvereinbarungen zwischen Herstellern und ihren gewerblichen Kunden eröffnet.

Ein wichtiges Signal für die Industrie sei die klare Botschaft, dass jeder Hersteller künftig individuell für die Entsorgung seiner Produkte verantwortlich ist, aber eine Zusammenarbeit der Hersteller bei Entsorgungsaufgaben möglich sein wird. „Damit wird verhindert, dass die Kosten für Altgeräte von Herstellern, die nicht mehr auf dem Markt sind oder die nicht mehr identifiziert werden können, kollektiv den Markenherstellern angelastet werden“, erläutert ZVEI-Umweltexperte Otmar Frey. "Für unsere Unternehmen und für die Verbraucher sind wirksame Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer, die Produkte auf den Markt bringen, ohne für ihre Entsorgung vorzusorgen, existenziell.“ Deshalb begrüßt der Verband die Schaffung verschiedener Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge für die spätere Entsorgung.

Weitere wichtige Entscheidungen hat der europäische Gesetzgeber den Mitgliedstaaten überlassen. Dieses gilt auch für die haushaltsnahe Sammlung. Immerhin gibt es zumindest in Deutschland deutliche Signale der Politik, dass die Entsorgungsverantwortung der Industrie erst bei den kommunalen Sammelstellen anfangen soll.
Nach wie vor sieht die Industrie keine gesicherte Rechtsgrundlage für die vorgesehene Haftung der Anbieter für diejenigen Geräte, die bereits vor zehn oder 20 Jahren verkauft wurden. Eine rückwirkende Gesetzgebung verstoße gegen nationales und europäisches Verfassungsrecht. Immerhin habe hier das Parlament die Möglichkeit durchgesetzt, für eine begrenzte Zeit die Entsorgungskosten dieser Geräte getrennt auf den Rechnungen auszuweisen.

Auf dem Gebiet der geplanten Stoffverbote sieht der Verband in dem gemeinsamen Ausstiegstermin am 1. Januar 2007 ein wichtiges Signal für den gemeinsamen europäischen Markt. „Selbst wenn die ökologische Begründung von Stoffverboten weiterhin aussteht, werden damit wenigstens nationale Alleingänge verhindert. Für deutsche Hersteller mit ihrem hohen Exportanteil ist dies besonders wichtig“, erklärte Frey. Einige Mitgliedstaaten wollten sich ursprünglich einen Freibrief für eigene Gesetze ausstellen lassen.

Die Elektroindustrie arbeitet mit Hochdruck an der Erarbeitung von effizienten Rücknahmekonzepten, die die Besonderheiten der breiten Produktpalette elektrischer und elektronischer Geräte berücksichtigen. Wichtiges Ziel ist Kosteneffizienz durch ein Höchstmaß an Wettbewerb. Hierzu Umweltexperte Frey: „Unser Motto lautet: So viel individuelle Elemente wie möglich - so viel gemeinsame Elemente wie nötig“.

In Deutschland wird es für eine praxisgerechte Umsetzung entscheidend darauf ankommen, dass die Kommunen die haushaltsnahe Sammlung der Altgeräte eigenständig organisieren und finanzieren. Wettbewerbs-verzerrungen müssen vermieden und gleiche Verantwort-lichkeiten für alle Unternehmen hergestellt werden. Um Trittbrettfahrer zu vermeiden, die sich ihrer Entsorgungsverantwortung entziehen, muss eine schlagkräftige Überwachung durch staatliche Behörden gesichert sein.

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses muss noch vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Damit könnten die beiden Richtlinien Anfang 2003 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten der EU müssen dann bis Mitte 2004 entsprechende nationale Gesetze oder Verordnungen erlassen. Sowohl auf die Verbraucher als auch auf die Industrie kommen damit neue Kosten zu. „Die Elektroindustrie wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, diese Zusatzkosten durch effiziente Verwertungssysteme und durch umweltgerechte Produktgestaltung möglichst gering zu halten“, kommentierte Frey.

Mit der Entsorgungsrichtlinie wird ab 2005 allein in Deutschland die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchten Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern, Computern, Telefonen und zahlreichen weiteren elektronischen Geräten neu geregelt werden. Die Gesamtkosten für die umweltverträgliche Verwertung betragen für Deutschland zwischen 350 und 500 Mio. Euro jährlich, wobei die Kosten pro Gerät zwischen 8 Euro für eine Waschmaschine, 10 Euro für einen Fernseher und 15 Euro für einen Kühlschrank liegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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