Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

ZVG erfreut: Mehrgefahrenversicherung für Landwirtschaft und Gartenbau steuerlich begünstigt / Koalition einigt sich auf einen einheitlichen, niedrigen Steuersatz

(Berlin) - Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Ein für den Gartenbau wichtiger Bestandteil dieses Beschlusses ist eine Neuerung bei der Mehrgefahrenversicherung für Elementarschäden. Künftig werden Versicherungenvon Schäden an Freilandkulturen und Gewächshäusern, die durch die wetterbedingten Elementargefahren Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen entstehen, durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert.

Damit kommt der Gesetzgeber einer seit mehr als drei Jahren erhobenen Forderung des Berufsstandes nach, die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Mitbewerbern zu verringern. "Ich freue mich über die gefundene Lösung" kommentiert Präsident Jürgen Mertz den Beschluss des Finanzausschusses. "Wir haben uns seit 2009 intensiv dafür eingesetzt, dass die damals von den Finanzbehörden beanstandete, aber äußerst sinnvolle Paketlösung nicht dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterworfen werden muss."

Bei vielen Politikern stießen die Forderungen des ZVG auf Verständnis, denn nicht nur die dadurch verursachte Kostensteigerung belastete die Betriebe, sondern mehr Bürokratie.

"Ein guter Tag für den Gartenbau", bewertet Gitta Connemann, MdB den Beschluss der Koalition: "Hagel, Sturm, Frost, Starkregen oder Schnee - diese Naturereignisse sind eine Bedrohung für alle Gartenbaubetriebe. Deshalb ist der Abschluss entsprechender Gefahrenversicherungen für die Betriebe existenziell. Durch die Neuregelung schaffen wir die dringend benötigte Rechtssicherheit für unsere Gärtnerinnen und Gärtner."

Klaus-Peter Flosbach, MdB und Patricia Lips, MdB wiesen in ihrer Erklärungauch auf eine erhoffte Entlastung der Allgemeinheit hin, da in der Vergangenheit häufig der Staat bei der Behebung der Schäden bei vielen Naturkatastrophen einspringen musste: "Künftig wird der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen deutlich attraktiver."

In dem vorgelegten Gesetzentwurf sah der Gesetzgeber zwar den Erhalt des seit 1922 gültigen Steuersatzes von 0,2 Promille auf die Versicherungssumme vor, plante aber den vollen Steuersatz für die Versicherung der übrigen Elementargefahren ein, auch wenn sie in Kombination mit der Hagelversicherung künftig angeboten würden. In vielen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene hatten sich Vertreter bei der Politik Gehör verschafft, sodass zuletzt sowohl der Bundesrat, als auch die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion sich für einen ermäßigten Steuersatz aussprachen (wir berichteten).

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Telefax: (030) 200065-27

(cl)

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