Pressemitteilung | Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) - Geschäftsstelle Berlin

ZVG warnt vor Wettbewerbsverzerrung durch Umsatzsteuerpläne / Zentralverband Gartenbau e.V. fordert umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von Kommunen und privatwirtschaftlichen Unternehmen

(Berlin) - Die aktuellen Diskussionen zur Umsatzbesteuerung der Kommunen stoßen beim Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) auf Unverständnis. Eine weitgehende Befreiung kommunaler Dienstleistungen von der Umsatzsteuer wäre eine gravierende Benachteiligung der privaten Unternehmen, die ihre Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen.
Der ZVG hält es für dringend notwendig, die Umsatzsteuer europarechtskonform anzuwenden und Kommunen im Wettbewerb entsprechend steuerlich gleich zu behandeln. Nur so sei gewährleistet, dass nicht nur die gärtnerischen Betriebe, sondern auch viele andere mittelständische Anbieter von Dienstleistungen sowie zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben.

Die Realität zeigt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts vielfältige nicht hoheitliche Aufgaben umsatzsteuerfrei ausführen. Eine Befreiung solcher kommunaler Dienstleistungen von der Umsatzsteuer verletzt den wichtigen Grundsatz der steuerlichen Neutralität. Bereits jetzt ist festzustellen, dass in unterschiedlichem Ausmaß Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer angeboten werden. So wird beispielsweise die Pflege von Rasengräbern oder namenlosen Beisetzungsflächen häufig als umsatzsteuerfreie Friedhofsgebühr mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes abgegolten. Bereits jetzt droht den Friedhofsgärtnern mit ihren Betrieben die Verdrängung aus ihrem Arbeitsbereich.

Der ZVG warnt vor einer gesetzlichen Manifestierung der Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittelständischer Familienunternehmen im Gartenbau, sollten die derzeitigen Umsatzsteuerpläne umgesetzt werden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Kommunen gärtnerische Dienstleistungen oder Pflanzenlieferungen als kommunale Beistandsleistung ohne Umsatzsteuer anbieten dürften. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen, die als Garant von Arbeitsplätzen gelten, könnten auf Dauer in diesem unfairen Wettbewerb nicht mehr bestehen. Es würden damit nicht nur Arbeitsplätze wegfallen, sondern auch Aufträge, aus denen der Staat Umsatzsteuereinnahmen generiert. Letztlich verringert dies auch das Steueraufkommen.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist, dass sowohl der Europäische Gerichtshof wie auch der Bundesfinanzhof mehrfach Wiedersprüche zwischen der nationalen Rechtslage nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz und der wettbewerbsorientierten Regelungen des Artikel 13 der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie festgestellt haben. Dies führt nach Auffassung der Gerichte zu einer Privilegierung juristischer Personen des öffentlichen Rechts gegenüber privaten Wettbewerbern und verletzt daher die Neutralitätspflicht des Umsatzsteuerrechts. Bund und Länder wollen diesen Widerspruch dahingehend auflösen, in dem sie die Privilegierung der öffentlichen Hand rechtsicher festschreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG), Geschäftsstelle Berlin Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 200065-0, Fax: (030) 200065-27

(sy)

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