Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Zahlungsfristen: DRV erzielt Kompromiss / Keine Pflicht zur wöchentlichen Abbuchung von Flugticketumsätzen

(Berlin) - Gute Nachrichten des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) für die Branche: Es wird keine drastische Verkürzung der Abrechnungsperioden für Flugticketerlöse und keine Pflicht zur wöchentlichen Abbuchung geben. Es waren beunruhigende Pläne der Fluggesellschaften - aber der nun von den Reisebürovertretern im Agency Programme Joint Council (APJC) der IATA erzielte Kompromiss verhindert Schlimmeres. Erfolgreich konnten die Flugexperten abwenden, dass für Flugticketverkäufe im BSP (Billing and Settlement Plan) ab 2015 verpflichtend wöchentliche Abrechnungsperioden gelten und dass bereits drei Tage später bei den Agenturen abgebucht wird. "Diese Pläne der Fluggesellschaften hätten besonders negative Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Reisebüros und Consolidators gehabt. Das konnten wir verhindern", freut sich Otto A. Schweisgut, Vorsitzender des DRV-Flugausschusses und Mitglied im APJC. Schweisgut war als DRV-Vertreter maßgeblich an den Gesprächen beteiligt.

Mit der Forderung nach einer drastischen Verkürzung der Abrechnungszeiträume (Reporting Periods) auf wöchentliche Perioden sowie der Zahlungstermine (Payment Dates) auf drei Tage nach Periodenende wollten die Airlines hohe Ausfälle bei Agenturen verhindern. Zugleich wollten sie der Umstellung von Papiertickets auf elektronische Prozesse Rechnung tragen. Da es seit längerer Zeit keine Papierticket-Coupons mehr gibt, die versandt werden müssen, könnten Abbuchungen bei den Agenturen - nach Meinung der Airlines - bereits kurz nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgen. Dies war eine der Positionen der Airlines zu Beginn der langwierigen Verhandlungen mit den Reisebürovertretern.

Die Repräsentanten der Reisebüros im APJC konnten die Airline-Vertreter mit ihren Argumenten überzeugen und erzielten nun einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss, ist Schweisgut überzeugt. Für Agenturen, die bereits freiwillig die wöchentliche Abbuchung gewählt haben, ändert sich nichts. Diese Möglichkeit gibt es weiterhin. Die monatliche Abbuchung ist hingegen ab März 2015 nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird eine Abbuchung zweimal pro Monat eingeführt. Die Bürgschaftsverpflichtungen werden entsprechend reduziert. Die Höhe der Mindestbürgschaft für IATA-Agenturen wird von 25.000 Euro auf zukünftig 20.000 Euro gesenkt.

Verhindert werden konnten zudem frühzeitigere Zahlungstermine. Auch in Zukunft wird 15 Tage nach Ende der jeweiligen Periode abgebucht - sowohl bei wöchentlicher Option als auch bei der zweimal pro Monat stattfindenden Abbuchung. Auf freiwilliger Basis können Agenturen ihre BSP-Umsätze zudem täglich auf ein Transitkonto einzahlen. In diesem Fall muss keine Bürgschaft gestellt werden.
Die vier DRV-Vertreter sowie der ASR-Vertreter im APJC hatten in mehreren Sitzungen während der vergangenen neun Monate überzeugend darlegen können, welche negativen Auswirkungen solche massiven Änderungen auf die Vertriebslandschaft in Deutschland gehabt hätten. "Eine noch stärkere Verkürzung der Abrechnungsperioden und vor allem kurzfristigere Zahlungstermine", so der DRV-Flugausschuss-Vorsitzende Schweisgut, "hätten gravierende Auswirkungen auf die Liquidität der Agenturen zur Folge gehabt." Denn je nach Geschäftsmodell derselben verfügen diese in Folge des Flugticketverkaufs nicht unmittelbar über die Gelder und hätten daher in Vorleistung treten müssen.

Mit den oben beschriebenen Plänen wollten die Airlines den Cashflow verbessern und damit zugleich auch das Ausfallrisiko der IATA-Agenturen reduzieren. Dieses Ausfallrisiko wird anhand der Cash-Umsätze errechnet. Die Fluggesellschaften betonen daher, dass die finanziellen Kriterien nur dann greifen können, wenn die Sicherheiten auch das tatsächliche Ausfallrisiko der Agenturen widerspiegeln. Aus diesem Grund ist es - laut IATA-Resolution 890 - nicht zulässig, bei Flugeinkäufen agentureigene Kreditkarten zur Bezahlung zu nutzen, um Cash-Umsätze zu reduzieren. Aufgrund vermehrt auftretender Missbrauchsfälle gehen Airlines nun verstärkt dagegen vor und warnen, dass das Umgehen der IATA-Resolution 890 den Druck verstärkt, die lokalen finanziellen Kriterien zu verschärfen.
Der jetzt kürzlich im APJC vereinbarte Kompromissvorschlag muss im Oktober 2014 noch bei der IATA-PAConf (Passenger Agency Conference) von den stimmberechtigten Airlines verabschiedet werden, bevor er am 1. März 2015 in Kraft tritt.

Hintergrund: Das Agency Programme Joint Council (APJC) ist ein lokales IATA-Gremium dem Vertreter von Fluggesellschaften und Agenturen angehören, die gemeinsam über die lokalen finanziellen Kriterien, d.h. die Bedingungen zum Erhalt und Aufrechterhaltung einer IATA-Lizenz, beraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Torsten Schäfer, Leiter, Kommunikation Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(cl)

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