Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Zahnersatz: Verbraucherzentrale warnt vor übereilten Abschlüssen / Angebote der Versicherer nicht missverstehen

(München) - Der gesetzliche Versicherungsschutz für Zahnersatz fällt auch ab 2005 nicht weg. Neu ist allerdings, dass Verbraucher ihn mit einem gesonderten Beitrag abdecken müssen. „Über die Details dieser Zahnersatzversicherung wird momentan noch verhandelt", so Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern. Sie rät daher noch abzuwarten, bis vergleichbare Angebote von Krankenkassen und Privatversicherern vorliegen.

Krause-Böhm befürchtet, dass Verbraucher die derzeitigen Angebote von Krankenversicherern für die freiwillige Zahnersatz-Zusatzversicherung mit der Pflicht-Zahnersatzversicherung verwechseln könnten. Solche Ergänzungsversicherungen decken zusätzliche Leistungen außerhalb des gesetzlich festgelegten Pflichtkataloges ab und sind schon lange als private Absicherung auf dem Markt. "Im Hinblick auf die Grundversorgung beim Zahnersatz brauchen gesetzlich Versicherte nicht eilig eine Versicherung abzuschließen", so die Verbraucherzentrale. Auch Anfang des neuen Jahres werden sie nicht ohne Schutz sein. Wer sich bis dahin für kein Angebot entschlossen hat, kann den Zahnersatz-Beitrag bei seiner Krankenkasse entrichten. Acht bis zehn Euro sind dafür derzeit im Gespräch.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V. Mozartstr. 9, 80336 München Telefon: 089/539870, Telefax: 089/537553

NEWS TEILEN: