Pressemitteilung | Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR

Zahnvorsorge nicht vernachlässigen / Zahnärzte warnen vor schweren Schäden am „Kau-Organ“

(Kiel) - „Um die Praxisgebühr zu sparen, gehen die Menschen seltener zum Zahnarzt und riskieren dadurch irreparable Schäden an ihrem Gebiss. Dabei kostet die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gar keine Praxisgebühr,“ erläutert der Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Hans-Peter Küchenmeister und rät: „Nach wie vor sind zwei Kontrolluntersuchungen im Jahr zuzahlungsfrei, Kinder und Jugendliche unter 18 sind ganz von der Praxisgebühr befreit.“

Die Zahnarztbesuche sind gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Weil dies vor allem auf Kosten der Vorsorge geht, schlagen die Zahnärzte Alarm. Zahnbelag mache sich breit und ebne Karies und Zahnfleischentzündungen den Weg. Letztere sind schon heute bei den über 40-Jährigen die häufigste Ursache für Zahnverlust, so Küchenmeister.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung könne der Zahnarzt auch weitere Maßnahmen zur Diagnose wie Röntgen, Zahnfleischuntersuchung oder Zahnsteinentfernung durchführen, ohne dass die Gebühr ausgelöst wird. Die Vorsorge lohne sich auch deshalb, weil gesetzlich Krankenversicherte bei mindestens einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung in ihrem Bonusheft einen um bis zu 30 Prozent höheren Zuschuss zum Zahnersatz erhalten.

Kopfzerbrechen bereitet den Zahnärzten auch eine zunehmende Sorglosigkeit von Patienten mit Zahnlücken. Zahnärzte befürchten, dass Patienten aus falscher Einschätzung der auf sie zukommenden Kosten von vorn¬herein auf eine Lückenversorgung verzichten. Das kann fatale Folgen haben: Nachbarzähne kippen in die Lücke hinein und lassen so Nischen und Winkel entstehen, die mit herkömmlichem Zähneputzen nicht zu reinigen sind. Wenn sich dort Speisereste und Bakterien festgesetzt haben, folgen schnell Karies und Zahnfleischentzündungen. Auch der gegenüber liegende Zahn wächst aus seinem Zahnbett heraus – weiterer Zahnverlust droht.

Küchenmeister rät, sich in der Praxis detailliert über die vielfältigen Möglichkeiten des Zahnersatzes und die Kosten zu informieren. „Viele Patienten sind dann erstaunt, dass die Krankenkassen einen festen Zuschuss leisten, dass regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen den Zuschuss erhöhen und dass sich der Eigenanteil auch noch steuermindernd auswirken kann“, sagt Küchenmeister.

Für die Errechnung der Steuerersparnis hält die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein das Faltblatt „Zahnbehandlung und Steuern“ bereit, welches in den Zahnarztpraxen oder im Internet erhältlich ist unter www.zahnhotline.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR Frau Gehl, Referat für Öffentlichkeitsarbeit Westring 498, 24106 Kiel Telefon: 0431/2609260, Telefax: 0431/26092615

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