Pressemitteilung | Institut Arbeit und Technik

Zeitarbeit braucht Mindeststandards / IAT-Expertise unterstützt die Forderung der Zeitarbeitsverbände iGZ und BZA nach einer Einbeziehung der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

(Gelsenkirchen) - Mindeststandards in der Zeitarbeit sind sinnvoll und notwendig, um Lohndumping durch aus- und inländische Anbieter zu unterbinden. Denn Niedrigstlöhne in der Zeitarbeit sind aus sozial- und ordnungspolitischer Sicht besonders problematisch, weil sie nicht nur das Lohnniveau in der Zeitarbeitsbranche selbst unter Druck setzen, sondern auch Rückwirkungen auf andere Branchen haben. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Expertise des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen).

Die beiden großen Zeitarbeitgeberverbände – der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA e.V.) – haben mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) am 30. Mai 2006 einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit abgeschlossen. Dieser soll nach dem Willen der Beteiligten über eine Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) auf die Zeitarbeitsbranche per Ministerverordnung für allgemein verbindlich erklärt werden. Nach Überzeugung der Tarifpartner ist diese Maßnahme notwendig, um die durch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erreichten sozialen Standards in Deutschland zu erhalten.

Gegen diese Forderung werden in Politik und Wissenschaft neben juristischen Bedenken auch arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Einwände angeführt: ein Kostenanstieg in der Zeitarbeit, Arbeitsplatzverluste bei den Kundenunternehmen und eine Verschlechterung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten. In der Expertise belegt Dr. Claudia Weinkopf, Direktorin des Forschungsschwerpunktes „Flexibilität und Sicherheit“ am IAT, dass diese Argumente wenig stichhaltig sind und zeigt auf, dass Mindeststandards in der Zeitarbeit dringend notwendig sind.

Die Reform der Arbeitnehmerüberlassung im Jahre 2003 hat dazu geführt, dass zahlreiche Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen worden sind, weil gesetzlich vorgeschrieben ist, dass anderenfalls der Grundsatz der gleichen Bezahlung mit den Beschäftigten der Einsatzunternehmen angewandt werden müsste. Das Niveau der tariflichen Einstiegslöhne liegt dabei insgesamt niedrig und deutlich unterhalb der Tariflöhne in den typischen, meist gewerblichen Einsatzbereichen. Besonders niedrige Löhne sind in den Tarifverträgen vereinbart, die von der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen worden sind. Sie liegen durchgängig deutlich unter der Schwelle von 50% des Medians in Deutschland und damit auf einem Niveau, das nach Definition der OECD als „Armutslohn“ zu bezeichnen ist.

Auch im Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit, der durch eine Ausdehnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Branche allgemein verbindlich werden soll und damit auch für ausländische Anbieter gelten würde, sind ab 2007 mit einem Bruttostundenlohn von 7,15 € in West- und 6,22 € in Ostdeutschland für die unterste Lohnstufe recht niedrige Sätze vorgesehen. „Ein massiver Kostenanstieg in der Zeitarbeitsbranche ist daher nicht zu erwarten“, sagt Arbeitsmarktexpertin Dr. Claudia Weinkopf. „Unterbunden würde lediglich der Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Dieser betrifft nicht nur die Zeitarbeitskräfte, sondern auch die Stammbeschäftigten der Einsatzbetriebe. Je billiger Zeitarbeit ist, desto größer ist die Gefahr, dass Arbeitsplätze in den Kundenunternehmen (dauerhaft) verdrängt werden. Verschärft wird dies dadurch, dass es seit 2004 keine zeitliche Begrenzung des Einsatzes von Zeitarbeitskräften mehr gibt. Unternehmen haben nunmehr die Möglichkeit, über die Gründung eigener Zeitarbeitsunternehmen oder den Abschluss eines dauerhaften Überlassungsvertrags mit einem externen Zeitarbeitsunternehmen eigene tarifliche Standards zu unterlaufen.“

Auch die Behauptung, Mindeststandards in der Zeitarbeit würden die Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten verschlechtern, ist nach Einschätzung von Dr. Claudia Weinkopf wenig plausibel. Sie verweist dabei auf das Beispiel der USA, wo der gesetzliche Mindestlohn in den vergangenen Jahren deutlich an Wert verloren hat. Dies hat jedoch nicht zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen gering Qualifizierter beigetragen – im Gegenteil: Deren Beschäftigung ist weiter gesunken. Und auch in Deutschland haben gering Qualifizierte vom Anstieg der Niedriglohnbeschäftigung in den vergangenen Jahren kaum profitiert. Mehr als drei Viertel der Niedriglohn-Beschäftigten haben, wie IAT-Analysen zeigen, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut Arbeit und Technik Pressestelle Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen Telefon: (0209) 17070, Telefax: (0209) 1707110

(sk)

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