Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Zeitarbeit in der EU: iGZ setzt sich für deutschlandverträgliche Strukturreformen ein

(Münster) - „Mehr Jobs und bessere Jobs in Europa“ will EU - Kommissarin Anna Diamantopoulou nach eigenen Angaben mit ihrem Vorschlag zur einheitlichen Regelung der Zeitarbeit in Europa erreichen. Dabei sollen die Wünsche der Unternehmen nach Flexibilität und gleichzeitig das soziale Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Über zwei Millionen Zeitarbeiter gibt es derzeit in der Europäischen Union. Die Tendenz ist steigend. Der Anteil an der gesamten Beschäftigung liegt jedoch immer noch nur wenig über einem Prozent. Allein 80 Prozent der Leiharbeitnehmer werden in nur vier Mitgliedsländern beschäftigt, in den Niederlanden, in Frankreich, in Deutschland und in Großbritannien.

Der Entwurf der Kommission für eine entsprechende Richtlinie sieht Mindeststandards vor. Arbeitnehmer, die von Zeitarbeitsfirmen vermittelt werden, sollen in den Betrieben, die sie angefordert haben, grundsätzlich zum selben Gehalt und unter denselben Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie vergleichbare reguläre Arbeitnehmer in diesen Unternehmen. Die Renten- und Krankenversicherung wird dabei allerdings nicht geregelt. Voraussetzung für die Gleichbehandlung ist, dass ein Leiharbeiter mindestens sechs Wochen lang in dem Unternehmen beschäftigt ist.

"Die iGZ als Arbeitgeberorganisation der Zeitarbeitsbranche hat sich kritisch mit dem EU - Richtlinienentwurf auseinandergesetzt", erklärte iGZ - Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz. Damit die Positionen des Verbandes in den jetzt beginnenden Ausschussberatungen des EU - Parlamentes berücksichtigt werden können, habe sie ihre detaillierte Stellungnahme den EU - Mandatsträgern, der EU - Kommission und der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. "Wir plädieren darin für mehr Einheit in Vielfalt statt Gleichmacherei bei den Rahmenbedingungen der Zeitarbeit in Europa", brachte Stolz die iGZ - Positionen auf den Punkt.

Hierfür bekam die Organisation jetzt starken Rückenwind aus der Politik. „Mit Ihnen bin ich der Auffassung, dass die deutschen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einen ausreichenden Schutz der sozialen Rechte der Leiharbeitnehmer gewährleisten und dass ergänzende Regelungen den nationalen Tarifvertragsparteien vorbehalten bleiben sollten“, erklärte Bundesarbeitsminister Walter Riester in einem Schreiben an die iGZ. Wegen der in den Mitgliedsländern der Europäischen Union geltenden - teilweise völlig unterschiedlichen - Regelungen des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung prüfe die Bundesregierung besonders daher sorgfältig, ob der in den Amsterdamer Verträgen festgelegte Grundsatz der Subsidiarität eine derartige Richtlinie erforderlich mache. Noch deutlicher wurde der sozialpolitischer Sprecher der CDU / CSU – Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann. Er schrieb: „Ich halte es insbesondere nicht für akzeptabel, dass Zeitarbeitnehmer hinsichtlich der wesentlichen Arbeitsbedingungen zu gleichen Konditionen wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Einsatzbetrieb beschäftigt werden sollen (Art. 5 der RL).“ Dies sei mit dem deutschem Arbeitsrecht nicht vereinbar, weil die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern sich nach Arbeitsverträgen mit dem Arbeitgeber (Verleiher) richten und nicht nach den Bedingungen anderer Betriebe. Vergleichbarer Arbeitnehmer könnten im Rahmen des deutschen Rechtssystems nur der Mitarbeiter desselben Unternehmens, also des Zeitarbeitsunternehmens sein, so Laumann.

iGZ – Bundesgeschäftsführer Werner Stolz erwartet nun nach diesen eindeutigen Stellungnahmen aus Regierung und Opposition, dass der EU – Richtlinienvorschlag vor der endgültigen Verabschiedung durch das EU-Parlament noch einmal gründlich überarbeitet werde.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ -Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Hüfferstr. 9-10 48149 Münster Telefon: 0251/7779678 Telefax: 0251/9720623

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