Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Zeitarbeitsbranche einigt sich auf tarifliche Mindestarbeitsbedingungen

(Düsseldorf) - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben gestern (30. mai 2006) Abend nach monatelangen Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Als Mindestentgelt wurde ein Stundenlohn von 7,00 Euro (West) und 6,10 Euro (Ost) für 2006 vereinbart. Dieser Mindestlohn steigt im nächsten Jahr auf 7,15 Euro (6,22 Euro Ost) und in 2008 auf 7,31 Euro (6,36 Euro Ost). Zusätzlich wurden Regelungen zum Mindest-urlaub und zum Urlaubsgeld getroffen.

Dieser Tarifvertrag tritt zum 1. Juli 2006 in Kraft, frühestens jedoch mit dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales. Die Tarifpartner gehen davon aus, dass die Bundesregierung nunmehr die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen wird, dass im Interesse eines fairen Wettbewerbes und zur Vermeidung von sozialen Verwerfungen durch internationale Lohnpreisspiralen nach unten das Arbeitnehmer-Entsendegesetz entsprechend erweitert wird.

„Wir wollen mit diesem neuen Weg Sozialstandards und wirtschaftliche Belange für die Zeitarbeit in Einklang bringen“, erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz zu den Zielen des Arbeitgeberverbandes. Der Imagewandel der Zeitarbeit vom Lückenbüßer zur modernen Dienstleistungsbranche könne nur erfolgreich weiter ausgebaut werden, wenn allgemeinverbindliche Tarifvereinbarungen gelten, die für die Unternehmen wirtschaftlich und für die Mitarbeiter Existenz sichernd seien.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Pressereferent Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

(bl)

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