Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Zeitungsverleger erwarten Klage der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof

(Berlin) - Die Entscheidung des EU-Ministerrats, Tabakwerbung in der Europäischen Union ab 2005 zu verbieten, sei ein klares Votum gegen die Kommunikationsfreiheit und damit auch gegen die Pressefreiheit, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 3. Dezember in Berlin. Es sei unverantwortlich, wie die Bürger der EU durch solche politischen Entscheidungen regelrecht entmündigt würden. Außerdem werde durch Werbeverbote den Medien die wirtschaftliche Grundlage entzogen. "Ohne Werbung gibt es keine publizistische Leistung in den Medien", sagte ein Sprecher des BDZV. Wer die Werbung für legal hergestellte Produkte verbiete, spiele mit der Existenz der Medienunternehmen und hunderttausender von Arbeitsplätzen allein in Deutschland.

Der BDZV setzt darauf, dass die Bundesregierung jetzt erneut vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Tabakwerbeverbot klagen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse) 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

NEWS TEILEN: