Pressemitteilung | BVTE - Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse

Zigarettenindustrie kritisiert Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum kompletten Werbeverbot für Tabakprodukte / DZV-Geschäftsführer Jan MÜCKE: "Wirtschaftspolitischer Dammbruch"

(Berlin) - Der Deutsche Zigarettenverband DZV kritisiert den Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) scharf. Der Entwurf sieht gemäß Presseberichten ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies würde einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD darstellen. Die Koalitionsvereinbarung schreibt grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke heute in Berlin: "Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte."

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gegenüber der Presse angekündigt, im Rahmen der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie zusätzlich ein Verbot der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte anzustreben. Der entsprechende Gesetzentwurf befinde sich seit dem gestrigen Freitag in der Ressortabstimmung. Begründet wird das komplette Werbeverbot mit jugendschutzpolitischen Erwägungen. Hierbei wird ignoriert, dass sich der Anteil jugendlicher Raucher seit 2001 im Sturzflug befindet und 2014 mit weniger als zehn Prozent einen historischen Tiefstand erreicht hat. Der Rückgang der Raucherquote unter Jugendlichen war seit der Jahrtausendwende in Deutschland zugleich stärker als in anderen EU-Staaten wie Frankreich, Belgien, Polen, Irland und Großbritannien, wo bereits seit Jahren ein komplettes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse besteht. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke: "Ein Tabakwerbeverbot hat keinen signifikanten Einfluss auf die Raucherquote und ist als jugendschutzpolitisches Präventionsinstrument offensichtlich ungeeignet."

Aus diesem Grund wäre ein gesetzliches Verbot auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, wie frühere Bundesregierungen wiederholt festgestellt haben. Ein komplettes Werbeverbot käme einer beispiellosen Wettbewerbsbeschränkung gleich. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke: "Die Freiheit zu werben, ist für jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung, damit es um Marktanteile konkurrieren kann. Werbung ist ein wesentliches Element des Wettbewerbes und ein Hilfsmittel, um mit erwachsenen Konsumenten zu kommunizieren. In einer freiheitlichen Rechtsordnung muss gelten: Wer ein legales Produkt herstellt, muss seine Kunden informieren können."

Bereits heute unterliegt Werbung für Tabakerzeugnisse starken Einschränkungen und rigiden Vorgaben. Es darf z.B. weder im Fernsehen, Radio und Internet noch in Zeitungen und Zeitschriften geworben werden. Darüber hinaus unterliegen die verbleibenden werblichen Kommunikationsmöglichkeiten einer strengen Selbstregulierung der Industrie, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche von Tabakwerbung angesprochen werden. So werden gemäß DZV-Werbekodex u.a. keine Models unter 30 Jahren eingesetzt, auf prominente Vorbilder verzichtet und keine Plakatwerbung im Umfeld von Schulen und Jugendzentren geschaltet. Ein gesetzliches Verbot würde die erfolgreiche Selbstregulierung der Branche zunichtemachen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV) Jan Mücke, Geschäftsführer Unter den Linden 42, 10117 Berlin Telefon: (030) 886636-0, Fax: (030) 886636-111

(sa)

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