Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe steht auf Messers Schneide

(Berlin) - Die Städte und Gemeinden werden an der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1.1.2005 nur mitwirken, wenn die Zusage der Bundesregierung, die Kommunen jährlich um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten, auch tatsächlich realisiert wird. „Wir erwarten bis zum Monat Juni klare gesetzgeberische Signale“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, heute im Anschluss an die Präsidiumssitzung in Celle.

Die Kommunen haben ein hohes Interesse, dass die Arbeitslosigkeit endlich wirksamer bekämpft wird. Sie werden ihren Beitrag leisten. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch Organisation von Ausbildungsplätzen, Arbeitsplätzen und gemeinnütziger Beschäftigung.

Um die Betreuung vor Ort sicherzustellen, müssen die kreisangehörigen Gemeinden unabhängig von der Frage, ob die Kreise den Arbeitsgemeinschaften beitreten, in die Kooperationsverhandlungen einbezogen werden. Sie müssen an der Aufgabe mitwirken können z.B. auch die Stellung von Personal.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Clement, dass für eine Übergangszeit die Sozialämter auch für die Zeit nach dem 31.12.2004 entsprechende Bescheide für die Hilfeempfänger ausstellen können um sicherzustellen, dass die Betroffenen rechtzeitig ihr Geld erhalten. Die Verwaltungskosten müssen den Sozialämtern von Bund erstattet werden.

Noch in dieser Woche soll ein gemeinsames Positionspapier zwischen der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Städtetag verabschiedet werden. Darin werden die Grundsätze für eine Zusammenarbeit der BA und den Kommunen auf der Basis von Arbeitsgemeinschaften geregelt.

Von Seiten des Bundes müssen schnellstens die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Kommunen überhaupt berechtigt sind, an der Datenerfassung der über 3 Millionen Hilfeempfänger mitzuwirken.

„Das sozialpolitische Großprojekt wird nur gelingen, wenn noch vor der Sommerpause die finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen endgültig geklärt sind. Ein Scheitern der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 1.2.2005 ginge zu Lasten der Betroffenen und würde den Arbeitsmarkt in Deutschland weiter belasten“, sagte Schramm.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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