Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darf nicht scheitern / Keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit

(Berlin) - Der Sozialausschuss des Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert einen raschen Kompromiss bei den Arbeitsmarktgesetzen. Dazu sagte der Ausschussvorsitzende, Bürgermeister Manfred Uedelhoven, Troisdorf, am 24. Oktober anlässlich der Herbstsitzung des Ausschusses in Burg: „Wir haben keine Zeit mehr für ein langwieriges Vermittlungsverfahren. Jetzt werden die Haushalte in den Kommunen aufgestellt, die Kommunen brauchen Planungssicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze“. Der Ausschussvorsitzende appelliert an Bundestag und Bundesrat, Regierung und Opposition, sich schnell auf einen Kompromiss mit den Kommunen zu verständigen.

Der Koalitionskompromiss aus der vergangenen Woche zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungsrecht des Bundes ist der richtige Ansatz. „Der Ausschuss begrüßt die vorgesehene Trägerschaft des Bundes für das neue Leistungsrecht“ so Uedelhoven, da der Bund die politische Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik habe und angesichts überregionaler Arbeitsmärkte behalten müsse. Nur so werde das bisherige Nebeneinander von zwei staatlichen Fürsorgeleistungen und den sich daraus ergebenden „Verschiebebahnhöfe“ beendet.

Positiv bewertet werden die von der Koalitionsfraktion eingebrachten Änderungsanträge, auf die zunächst vorgesehene Verordnungsermächtigung des Bundes zur Definition der Berechtigten der neuen Leistung zu verzichten und nunmehr der Personenkreis der „Erwerbsunfähigen“ direkt im Gesetz festzulegen. Auch eine stärkere und verbindlichere Einbeziehung der Kommunen bei der Errichtung der Job-Center entspreche einer seit langem erhobenen Forderung des Ausschusses.

Der Ausschuss warnt jedoch vor einer Verwässerung der bisherigen Entlastungspläne, wenn die Regelung zur Zumutbarkeit von Arbeit entschärft und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern gestrichen werde. Hierbei werde, wie bereits bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein weiteres Mal ein tragender Grundsatz der Sozialhilfe ausgehöhlt, so der zuständige Beigeordnete des DStGB, Uwe Lübking.

In der Frage der Finanzierung sieht der Ausschuss nach wie vor noch erheblichen Klärungsbedarf. Der Bund müsse zu seinem richtigen Grundkonzept ein belastbares Finanzierungstableau vorlegen. „Die Kommunen erwarten die Einlösung des Kanzlerworts, die Städte und Gemeinden durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Milliardenhöhe zu entlasten“ betonte Lübking.

Eine Kommunalisierung des neuen Leistungsrechts, wie von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und einigen Ländern gefordert, lehnt der Ausschuss entschieden ab. Mit örtlicher Sozialpolitik kann die Langzeitarbeitslosigkeit nicht wirksam bekämpft werden. Die Kommunen sind weder personell, organisatorisch noch finanziell in der Lage 2,6 Millionen Arbeitslosenhilfebezieher sowie erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ihre Angehörigen, also insgesamt 5,5 Millionen Personen, im Sinne des Gesetzentwurfs zu qualifizieren und in Arbeit zu vermitteln, so Lübking.
Eine Übertragung auf die Kommunen würde insbesondere die Problemlagen in Kommunen und Regionen mit großen Strukturproblemen weiter verschärfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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