Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Zuwanderungskonzept unverzüglich umsetzen

(Berlin) - Zu dem am 4. Juli 2001 von der Unabhängigen Kommission Zuwanderung vorgelegten Bericht erklären Dr. Dieter Hundt (BDA), Dr. Michael Rogowski (BDI), Ludwig Georg Braun (DIHK) und Dieter Philipp (ZDH):

Das von der Kommission vorgeschlagene Konzept ist eine gute Basis für einen modernen, transparenten und flexiblen Rechtsrahmen zur qualifizierten Zuwanderung. Bundesregierung und Koalition sollten die gesetzliche Umsetzung dieser Vorschläge unverzüglich angehen und noch in dieser Legislaturperiode abschließen.

Das klare Bekenntnis der Kommission zu einer an den ökonomischen und demografischen Notwendigkeiten orientierten Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes findet die nachdrückliche Unterstützung der Wirtschaft. Dabei wird zu Recht in dem Bericht empfohlen, keine Gesamtobergrenze für die Zuwanderung festzulegen.

Die vorläufigen Obergrenzen von insgesamt 50.000 Zuwanderern, die für einzelne Teilbereiche vorgeschlagen werden, sind allerdings zu knapp bemessen. Die demografischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind bereits jetzt deutlich spürbar. So sind Stellenbesetzungsprobleme zu einem zentralen Wachstumshemmnis geworden. Sowohl im Bereich der akademischen als auch im Bereich der dualen Ausbildung ist - trotz intensiver Ausbildungsanstrengungen der Wirtschaft - ein Nachwuchsmangel schon kurzfristig absehbar. Deshalb müssen von Anfang an höhere Zuwanderungszahlen angesetzt werden.

Der für hochqualifizierte Zuwanderer vorgesehene erleichterte und unbegrenzte Zuzug sowie der attraktive Aufenthaltsstatus für diese Zielgruppe tragen wesentlich zur Erhöhung der Anziehungskraft des Arbeitsmarktes in Deutschland bei. Im international entfachten Wettlauf um die besten Köpfe verschafft dies einen deutliche Verbesserung.

Der Forderung der Wirtschaft, Zuwanderern künftig eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive zu geben, ist entsprochen worden. Das von der Kommission vorgeschlagene Punktesystem ist in diesem Zusammenhang sachgerecht. Bei der Bestimmung der Auswahlkriterien sowie der Festlegung von Kontingenten für arbeitsmarktorientierte Zuwanderung muss die Wirtschaft beteiligt werden.

Die derzeit hohe Arbeitslosigkeit ist kein Argument gegen eine zügige Umsetzung einer modernen Zuwanderungspolitik. Vielmehr darf sich die Politik nicht länger den dringend notwendigen Strukturreformen für mehr Beschäftigung verweigern. Eine aktive Zuwanderungspolitik ist ein wichtiges Element eines umfassenden Modernisierungskonzeptes für den Standort Deutschland. Vordringlich ist daneben eine gründliche Deregulierung des Arbeitsmarktes und eine auf mehr Qualität und Wettbewerb gerichtete Reform des Bildungssystems.

Zuzustimmen ist auch den Vorschlägen zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylrechts. Sie können ein erster wichtiger Zwischenschritt für eine gesamteuropäische Regelung der Asyl- und Flüchtlingspolitik sein.

Die Wirtschaft teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Integrationsanstrengungen verstärkt werden müssen. Der Erwerb von Sprachkenntnissen sollte erweitert und verbindlich ausgestaltet werden, wie es in dem Bericht vorgeschlagen wird. Integrationsfreundliche Rahmenbedingungen bleiben daneben eine Querschnittsaufgabe von Politik und Gesellschaft. Die Wirtschaft wird hierzu in betrieblicher Verantwortung ihren Beitrag leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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