Pressemitteilung | Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)

Zweifel an Verwendung der Anti-Terror-Steuer

(Köln) - Die zweistufige Erhöhung der Tabaksteuer wurde mit der Finanzierung des Anti-Terror-Pakets der Bundesregierung begründet. Der BTWE hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Tabakwaren Facheinzelhandel alle notwendigen Maßnahmen unterstützt, um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen und die Bürger vor bevorstehenden Anschlägen zu schützen. Presseberichte, beispielsweise in der „Welt am Sonntag", wecken aber Zweifel, ob die Steuereinnahmen wirklich zweckgebunden eingesetzt werden. Das Sonntagsblatt zitiert aus Bundestagsunterlagen, wonach diese Mittel zum Beispiel zur Förderung der Tierhaltung und verbesserten Verfahren der Geflügelproduktion in Afghanistan, für den europäisch islamischen Kulturdialog der Goethe Institute oder die jährliche Botschafterkonferenz in Berlin verwendet wird. Der BTWE sieht hier Klärungsbedarf und hat sich daher an die Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses, Christine Scheel, gewandt, um Informationen über die Zweckbindung der Mittel und die Zuordnung der mit der Tabaksteuererhöhung erzielten Gelder zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) Postfach 29 04 61 50525 Köln Telefon: 0221/271660 Telefax: 0221/

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