Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Zweites Tarifpaket in der Metall- und Elektro-Industrie geschnürt / Neuer Rentenbaustein / Tarifvertrag zur Qualifizierung / Förderung des Beschäftigungsaufbaus / Verhandlungsverpflichtung über neue Tarifstandards in produktionsfernen Tätigkeiten / Konflikt um Steinkühlerpause beigelegt / Gesamtmetall-Vorstand empfiehlt einstimmig Übernahme des Pilotabschlusses

(Düsseldorf) - Am Abend des 22. April endeten die Tarifverhandlungen für den Pilotabschluss 2006 in Düsseldorf mit der einstimmigen Empfehlung des Gesamtmetall-Vorstands, das umfangreiche Tarifpaket in allen Tarifgebieten zu übernehmen. Bereits am Morgen haben die Tarifparteien eine lineare Erhöhung der Entgelte von 3 Prozent ab dem 1.6.2006 und eine Einmalzahlung von 310 Euro vereinbart. Darüber hinaus wurde erstmals in der Tarifgeschichte der Metall- und Elektro-Industrie eine echte Öffnungsklausel eingeführt, die eine Flexibilisierung der Einmalzahlung hinsichtlich der Höhe als auch des Zahlungszeitpunktes zulässt, die bei unterschiedlichen Firmenkonjunkturen entsprechende Differenzierungen zulässt. Die Laufzeit beträgt 13 Monate.

Die heute Abend vereinbarten Elemente des Tarifpakets sind:

Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge Der im Januar 2005 ausgelaufene Tarifvertrag wird in die Finanzierung eines Rentenbausteins umgewidmet und läuft bis Ende 2012. Den bestehenden Betrag von 319 Euro im Jahr zahlt der Arbeitgeber ab 1.10.2006 nur noch dann, wenn der Arbeitnehmer das Geld zur Verbesserung seiner Altersvorsorge verwendet.
Künftig ist es möglich, das Volumen der Vermögenswirksamen Leistungen auch für die private Altersvorsorge zu nutzen. Insofern stellt die gefundene Regelung eine tarifpolitische Innovation da. Sie enthält auch eine Öffnung für die betriebliche Altersversorgung.

Eigenbeitrag der Mitarbeiter zur Qualifizierung Die Mitarbeiter werden für die Entwicklungsqualifizierung 50 Prozent der Weiterbildungszeit aus ihrer Freizeit einbringen. Zudem soll betrieblich notwendige Qualifizierung auch außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit stattfinden. Die Betriebsparteien vereinbaren Qualifizierungsgespräche mit den Mitarbeitern, wobei auch Gruppengespräche zulässig sind. Die Zuordnung der einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen wird von den einzelnen Betriebsparteien vorgenommen.

Verhandlungsverpflichtung für produktionsferne Tätigkeiten Um der Verlagerung von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken, sollen die Arbeitskosten für produktionsferne Tätigkeiten wie z.B. Logistik oder Rechnungswesen reduziert werden. Konkrete Verhandlungen werden dazu in Kürze aufgenommen. Angestrebt ist ein Ergebnis, das wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu den konkurrierenden Dienstleistungsbereichen herstellt. Dabei sollen alle tariflichen Standards, insbesondere die Dauer der Arbeitszeit, auf den Prüfstand.

Tarifpolitische Belohnung für den Aufbau von Arbeitsplätzen Schließlich gibt der Tarifabschluss durch eine Verhandlungsverpflichtung zum ersten Mal die Chance, den Aufbau von Beschäftigung tarifpolitisch zu fördern. Bislang hatte es die IG Metall strikt abgelehnt, ein tarifpolitisches Gegengewicht zum Abbau von Arbeitsplätzen zu setzen. Die Arbeitgeber halten eine Regelung für notwendig, bei der die Kosten für die Einstellung neuer Mitarbeiter solidarisch zwischen Betrieb und Beschäftigten geteilt werden.

Konflikt um Steinkühler-Pause beigelegt
Die Pauschalierung der Erholzeiten konnte für eine Reihe von Arbeitsplätzen aufgehoben werden. Künftig sind dort Erholzeiten nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu bemessen. Bei überwiegend manuellen Arbeiten mit kurzen Arbeitszyklen sowie bei Aufgaben, die eine Daueraufmerksamkeit mit hoher Konzentration erfordern, besteht ein Anspruch auf 5 Minuten Erholungszeit.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. (Gesamtmetall) Peter Klotzki, Pressesprecher Voßstr. 16, 10117 Berlin Telefon: (030) 55150-0, Telefax: (030) 55150-400

(tr)

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