Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Zypries verspricht Überarbeitung der Lebenspartnerschaft / Keine Bewegung beim Antidiskriminierungsgesetz

(Berlin) - Zum Gespräch der Bundesjustizministerin Zypries mit dem LSVD erklärt Philipp Braun, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Endlich zeichnet sich wieder politische Bewegung beim Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes ab. Bundesjustizministerin Zypries hat dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zugesichert, eine Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes jetzt in Angriff zu nehmen. Das, was man umsetzen könne, wolle man auch umsetzen.

Dies ist auch dringend geboten. Unterschiede zur Ehe bei Regelungen zum Unterhalt, zur Trennung, zum Vermögensstand oder Versorgungsausgleich sind nicht länger hinnehmbar. Der LSVD plädiert insgesamt dafür, die Einzelregelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch einen generellen Verweis auf die Rechtsvorschriften des Bundes für die Bürgerliche Ehe zu ersetzen. Das trägt zu einer erheblichen Vereinfachung bei und erhöht die Rechtssicherheit.

Frau Zypries hatte am Sonntag den LSVD-Stand auf dem Berliner Straßenfest zum Christopher-Street-Day (CSD) besucht. Wir hatten bei dem rund einstündigen Gespräch, das in freundlicher Atmosphäre verlief, Gelegenheit, ihr unsere Arbeit und unsere Forderungen zu präsentieren.

Auch die noch offenen kindschaftsrechtlichen Fragen müssen geregelt werden. Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, sind rechtlich und finanziell schlechter abgesichert als andere Kinder. Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption entzieht den Kindern Versorgungsansprüche und sorgt für Unsicherheit, wenn dem leiblichen Elternteil etwas zustößt. Das kann nicht im Interesse des Kindeswohls sein. Es gibt keinen sachlichen Grund, Menschen allein wegen ihrer Homosexualität vom Adoptionsrecht auszuschließen. Unter den gleichen Voraussetzungen wie für Ehepaare muss auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften die Stiefkindadoption ermöglicht werden. Das gleiche gilt für das gemeinsame Adoptionsrecht sowie für das gemeinsame Sorgerecht.

Keine Bewegung zeigte Frau Zypries beim zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz. Frau Zypries betonte erneut, im Antidiskriminierungsgesetz nur die Merkmale "Rasse" und ethnische Herkunft aufnehmen zu wollen. Der LSVD hat hingegen nachdrücklich die Forderung nach einem umfassenden Antidiskriminierungsgesetz bekräftigt. Auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität, Behinderung, Religion, Weltanschauung, des Alters und Geschlechts müssen in einem Antidiskriminierungsgesetz, das seinen Namen auch verdient, berücksichtigt werden. Dies wäre, so machten wir Frau Zypries deutlich, ein wichtiges, unverzichtbares gesellschaftspolitisches Signal. Alles andere kommt einem Freibrief zur Diskriminierung gleich.“

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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