Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

bne zum Netznutzungsvertrag Strom / "Gutes Signal für den Wettbewerb"

(Berlin) - Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt den Beschluss der Bundesnetzagentur für eine Standardisierung von Verträgen für die Stromnetznutzung. "Statt mit rund 900 Verteilernetzbetreibern Vertragsklauseln zu verhandeln, können Stromlieferanten nun mit einem standardisierten Vertrag arbeiten. Das erleichtert die Geschäftsprozesse in hohem Maße und war mehr als überfällig", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der bne hat sich seit Jahren für die Standardisierung der Verträge für den Netzzugang in den Verteilernetzen stark gemacht.

Vor allem für bundesweit tätige Vertriebe, die bisher mit einem Wust aus 900 Verträgen der Stromverteilnetzbetreiber arbeiten mussten, bringt der ab dem 1. Januar 2016 geltende neue Standardvertrag für den Netzzugang enorme Vorteile. "Die mühevollen Verhandlungen mit den unzähligen Verteilnetzen und -netzchen, die zudem häufig ihre Verträge geändert haben, gehören nun der Vergangenheit an. Die Unternehmen sparen Zeit und Geld, welche sie in neue energiewirtschaftliche Angebote für die Verbraucher investieren können", betont Busch.

Der bne hat die Arbeit der Bundesnetzagentur für die Standardisierung des Netznutzungsvertrages in den vergangenen zwei Jahren eng begleitet. "Die Bundesnetzagentur hat dabei eine offene und zielführende Diskussionen mit den Marktparteien ermöglicht", so Busch.

Für den Europäischen Binnenmarkt sind standardisierte Verträge eine Voraussetzung. Noch wird der grenzüberschreitende Wettbewerb jedoch durch viele unterschiedliche Marktregeln behindert.

Gasverträge standardisieren

Der bne fordert eine Standardisierung nun auch für den Gasbereich. Hier sind die Unternehmen zudem noch mit individuellen ergänzenden Geschäftsbedingungen der über 700 Gasverteilnetzbetreiber konfrontiert. "Mit moderner effizienter Energiewirtschaft hat dieses wettbewerbsfeindliche Klein-Klein nichts zu tun", betont Busch. Zudem lassen sich die Vorgaben aus dem Netznutzungsvertrag Strom weitgehend auf die Gasnetze anwenden. "Der bne hat den Gasnetzbetreibern zu Beginn dieses Jahres einen entsprechenden Entwurf für einen Lieferantenrahmenvertrag Gas vorgelegt. Dieser ließe sich schnell umsetzen", so Busch.

Die bne-Vorschläge für den Lieferantenrahmenvertrag Gas:
http://www.neue-energieanbieter.de/de/content/bne-zum-lieferantenrahmenvertrag-gas-standardisierung-%C3%BCberf%C3%A4llig

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) Pressestelle Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

(sy)

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