Pressemitteilung | Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE)

bne zur EEG-Reform: "Mieter bei Eigenverbrauch nicht benachteiligen"

(Berlin) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der damit einhergehende Einstieg in die verpflichtende Direktvermarktung sind ein wichtiger Paradigmenwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien. Aus Sicht des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) verhindert die EEG-Reform jedoch ohne Not innovative Vermarkungsmodelle für Ökostrom und setzt bei der Belastung des Eigenstromverbrauchs falsch an.

"Die verabschiedete EEG-Reform geht mit der verpflichtenden Direktvermarktung einen wichtigen Schritt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zukunftsfest und effizient auszurichten. Dies begrüßt der bne ausdrücklich, auch wenn wir uns ein noch schnelleres Tempo gewünscht hätten", sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Vermarktungswege außerhalb des Marktprämienmodells werden durch die EEG-Reform in Zukunft allerdings unnötig erschwert. "Wir plädieren daher für die Beibehaltung der anteiligen Direktvermarktung", so Busch. Teilmengen des produzierten Stroms können so direkt an einen Endkunden fließen, etwa in der näheren Umgebung einer Anlage. Ein solches Modell ist nach bne-Einschätzung für regionale Ökostrom-Produkte interessant. Für die außerhalb des Marktprämienmodells vermarkteten Strommengen würde keine Förderung anfallen, die EEG-Umlage entlastet und die Gesamtkosten für die Verbraucher würden sinken. "Hier wird ohne Not eine Chance vertan, erneuerbare Energien aus der Subventionswelt herauszuführen", kritisiert Busch.

Nachbesserungsbedarf sieht der bne zudem bei den Regelungen zur Belastung des Eigenstromverbrauchs. Während Industriebetriebe weiterhin von großzügigen Ausnahmen profitieren, wird es in Zukunft insbesondere für Mieter nahezu unmöglich, von Eigenstrommodellen zu profitieren. Laut EEG-Reform soll für Anlagen, die Strom für den Eigenverbrauch produzieren, eine verminderte EEG-Umlage von 50 Prozent anfallen. Das Gesetz legt zudem fest, dass Eigenversorger auch Betreiber der Anlage sein müssen. "Damit werden innovative Vermarktungsmodelle, bei denen Dritte attraktive Eigenverbrauchslösungen für Mietshäuser anbieten, ausgeschlossen. Mieter werden damit gegenüber Eigentümern benachteiligt", kritisiert Busch. Der bne plädiert daher dafür, bei der Belastung des Eigenstromverbrauchs weiterhin auch Geschäftsmodelle durch wettbewerbliche Anbieter zu ermöglichen. "Es kann nicht im Interesse der Bundesregierung sein, dass nur ein Teil der Bevölkerung direkt von der Energiewende profitieren darf", betont Busch.

Aus bne-Sicht taugt die nun geplante Belastung des Eigenverbrauchs ohnehin nicht, um das Kostenproblem bei der Energiewende in den Griff zu bekommen. "Die Maßnahmen sind nur kurzfristige Arbeit an Symptomen. Das zentrale Problem liegt in einer nicht mehr zeitgemäßen und ausufernden Umlagesystematik; neben der EEG-Umlage fallen auf den Strompreis ja noch Abgaben für KWK, Offshore-Wind sowie die Stromsteuer und die Konzessionen an", betont Busch. Der bne plädiert daher für eine umfassende Lösung. "Wir müssen die Erhebung von Umlagen und Abgaben auf den Stromverbrauch neu regeln. Eine Möglichkeit wäre auch eine Steuerfinanzierung, da hier anders als bei einem Strompreisaufschlag eine soziale Bewertung enthalten ist." Hierfür müsse eine ausführliche politische Diskussion geführt werden, so der bne-Geschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (BNE) Karsten Wiedemann, Pressesprecher Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 4005480, Fax: (030) 40054810

(cl)

NEWS TEILEN: