Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

djb fordert konsequente Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht

(Berlin) - In Köln und anderen deutschen Großstädten soll es in der Silvesternacht aus Gruppen junger Männer heraus zu zahlreichen Übergriffen gegenüber Frauen gekommen sein. In Dreiviertel der in Köln bislang angezeigten 121 Fälle sollen die Angriffe sexuellen Charakter gehabt, in zwei Fällen soll es zu Vergewaltigungen gekommen sein. Die Ermittlungen gestalten sich nach Presseberichten angesichts der Vielzahl der Vorkommnisse und der dichten Menschenansammlung am Hauptort des Geschehens schwierig. Wie der Presse weiter zu entnehmen ist, rechnet die Polizei kaum mit Ermittlungserfolgen. Das ist so nicht hinnehmbar.

"Wir verlangen eine konsequente Verfolgung mit dem Ziel der Bestrafung der Männer, die in der Silvesternacht in Köln und anderen deutschen Großstädten zahlreiche Übergriffe gegenüber Frauen vorwiegend in Diebstahlsabsicht und mit sexueller Motivation begangen haben sollen", fordert Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). "Wir erwarten von der Exekutive Null Toleranz gegenüber jeder Gewalt von Männern gegenüber Frauen, ob in der Familie, im Eigenheim, in der Notunterkunft oder im öffentlichen Raum, und das ganz und gar unabhängig davon, wo die Männer geboren und aufgewachsen sind, welche Staatsangehörigkeit sie haben, wie alt sie sind, woran sie glauben mögen. In Deutschland lebende Frauen gehen wohin sie wollen, wann sie wollen, wie sie wollen, allein oder in Gruppen, gekleidet nach ihrem Geschmack. Es ist die Aufgabe der Exekutive sicherzustellen, dass sie dies ungefährdet tun können, gerade so wie die Männer. Die Gesetze müssen von allen Beteiligten ernst genommen und konsequent umgesetzt werden."

In Deutschland lebende Frauen, ob hier mit deutschen Wurzeln geboren und aufgewachsen, zugewandert oder gerade als Flüchtling angekommen, stehen unter dem Schutz unserer Rechtsordnung. Das Strafgesetzbuch verbietet körperliche Übergriffe und Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert unsere Verfassung. Auch der Straftatbestand des Landfriedensbruchs könnte erfüllt sein.

Vor diesem Hintergrund kann der Rechtsstaat nicht einfach kapitulieren, sich auf neue Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität und/oder darauf berufen, überrascht worden zu sein. Der Staat hat seine Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen. Die Einhaltung der Gesetze muss aber auch überwacht und wirksam durchgesetzt werden. Dazu bedarf es einer auskömmlichen Personalausstattung gerade der Polizei und der Ordnungsbehörden sowie deren entschlossenen und zuverlässigen Eingreifens. Es kann nicht sein, dass in Deutschland lebende Frauen Attacken der berichteten Art in Anwesenheit von Polizei, Sicherheitskräften und unbeteiligten Dritten schutzlos ausgeliefert sind, weil niemand eingreift, und die Täter später nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Wie zivilisiert eine Gesellschaft wirklich ist, zeigt sich an ihrem Umgang mit den Frauen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(sy)

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