Pressemitteilung |

dmmv begrüßt überarbeitetes Urheberrechtsgesetz / Verbessertes Verhältnis von Verbraucherrechten und Produzentenschutz

(Düsseldorf) - Der vom Bundestag in der vergangenen Woche angenommene Kompromiss zur Regelung des Urheberechts stößt beim Deutschen Multimedia Verband (dmmv) e.V. auf breite Zustimmung. „Die neue Regelung hat die Rechte der Urheber und Produzenten verbessert. Wir hoffen nun, dass das Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Verbraucher in puncto Verbreitung illegaler Inhalte geschärft wird“ kommentiert dmmv-Präsident Arndt Groth den durch den Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromissvorschlag. Dieser sieht vor, das Recht des Einzelnen auf private Kopien zu erhalten, die Vervielfältigung von Raubkopien (insbesondere von Filmen, Musik und Software) jedoch zu erschweren. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundesrat passieren.

Der dmmv hatte sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen Stellungnahmen immer wieder für die Stärkung der Urheberrechte von Produzenten digitaler Werke eingesetzt. Ein im September 2002 vorgelegtes unabhängiges Gutachten hatte dabei noch einmal das Gefährdungspotenzial für die Marktteilnehmer verdeutlicht. „Der neue Gesetzentwurf bietet erstmals eine rechtliche Handhabe gegen die massenhafte Verbreitung und Nutzung von Raubkopien. Wir haben zwar Anlass zur Hoffnung, die wiederholt beobachteten Umsatzeinbussen in der Musik-, Film- und Softwareindustrie zumindest teilweise zu verringern, ob die neue Regelung in der Praxis allerdings tatsächlich greift, muss zum aktuellen Zeitpunkt zumindest stark angezweifelt werden. Zudem herrscht im Hinblick auf den rechtlichen Schutz technischer Schutzvorkehrungen noch erheblicher Anpassungsbedarf seitens des Gesetzgebers“ sieht Dr. Christian Dressel, Leiter des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik, die Neuregelung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Insgesamt zeigt er sich hinsichtlich der Fortführung des konstruktiven Dialogs mit den politischen Vertretern sehr zuversichtlich.

Bereits im September wird sich der Bundestag mit der zweiten Stufe der Gesetzesnovellierung befassen. Nach der grundsätzlichen gesetzlichen Regelung, welche Kopien als legal und nicht legal anzusehen sind, werden dann vor allem die Vergütungs- und Verwertungsrechte auf dem Prüfstand stehen. Nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Anfang des Jahres eine Pauschalabgabe in Höhe von 12 Euro pro PC-Komplettsystem für angemessen erklärt hatte, stehen nach dem Sommer auch individuelle, an die Nutzungsintensität gekoppelte Abrechnungssysteme zur Debatte. „Wir hoffen, dass die vergleichsweise geringe Pauschalabgabe, die immer dann erhoben werden soll, wenn individuelle Abrechnungen technisch nicht umsetzbar oder zu aufwendig sind, durch geeignete Digital Rights Management-Systeme ergänzt werden kann. Die grundsätzliche Zulässigkeit privater Kopien bleibt dabei erhalten, eine zweigleisige Lösung würde jedoch den individuellen Nutzungsgewohnheiten der Verbraucher stärker gerecht werden“ so Friederike Behrends (Bild.T-online.de AG & Co. KG), die ebenfalls dem dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik vorsteht.

dmmv-Stellungnahme zur Novellierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft: http://www.dmmv.de/de/data/doc/2501_006_035_stellgn_reg_entwurf_020909.doc

Gutachten: http://www.dmmv.de/shared/data/zip/gutachten.zip

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633

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