Pressemitteilung | (BPAV) Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.

e-Health-Gesetz: wegweisender Beschluss des Bundesrates

(Berlin) - Am vergangenen Freitag ist das Plenum des Bundesrates einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses gefolgt, wonach auch die Apotheker an der Erstellung von Medikationsplänen in der Zukunft beteiligt werden sollen. Der BPAV begrüßt diese Entscheidung und hofft, dass der Bundestag diesem Änderungsvorschlag nun zustimmt. Daraus folgt, dass zukünftig auch und gerade die Erstellung der Medikationspläne für Menschen in der stationären Pflege vergütet wird.

Der Änderungsvorschlag des Bundesrates im Zuge des e-Health-Gesetzes das SGB V nun doch dahingehend zu gestalten, die Apotheker für die Erstellung von Medikationsplänen angemessen zu vergüten ist aus Sicht des BPAV ein richtiges und wichtiges Zeichen. "An dieser Stelle trägt unsere politische Überzeugungsarbeit der letzten Wochen und Monate nun doch noch Früchte", so der Vorsitzende des BPAV, Hans-Werner Holdermann. Verblisternde Apotheken bieten schon seit Jahren jenen patientenindividuellen Medikationsplan - automatisch mit der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung. "Es freut uns, dass man nunmehr die Vorteile des Medikationsmanagements durch den verblisternden Apotheker erkennt und dessen hochwertige pharmazeutische Dienstleistung, die er zusammen mit dem Blisterzentrum erbringt, honorieren möchte", sagt Holdermann.

Jetzt komme es laut BPAV-Chef nur noch darauf an, dass die Erkenntnis erwachse, dass durch die Erstellung des Medikationsplanes wenige tausend Therapiefehler abgewendet werden, aber durch die patientenindividuelle Verblisterung millionenfache Medikationsfehler verhindert werden.
"Wir stehen bereit, zügig in konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten einzutreten, sobald die Regelung Gesetzeskraft erlangt und umgesetzt werden muss. Dieser Tage erarbeiten wir Vorschläge für eine solche Umsetzung dieser Honorierungsfrage", gibt Holdermann bekannt.

Quelle und Kontaktadresse:
BPAV Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 8471226815, Fax: (030) 8471226819

(sy)

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