Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ-Befürchtungen bestätigt: Frühere Fälligkeit der Sozialabgaben belastet Zeitarbeit besonders

(Münster) - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wendet sich erneut gegen die Entscheidung des Gesetzgebers, die Fälligkeit der Sozialversicherungsabgaben vorzuziehen. „Die ersten Erfahrungen haben unsere Befürchtungen bestätigt“, berichtet iGZBundesgeschäftsführer Werner Stolz. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger seien nicht bereit, die Besonderheiten der Zeitarbeit entsprechend zu berücksichtigen.

Dabei stellt die aktuelle Praxis die Zeitarbeitsunternehmen vor besondere Probleme. Aufgrund wechselnder Einsätze kann es in jedem Monat zu unterschiedlichen Arbeitsstunden kommen. Die geforderte Schätzung auf Grundlage des laufenden oder des vergangenen Monats lasse keine realistische und vorausschauende Planung zu. Hinzu komme, dass die Sozialversicherungsabgaben meist schon am 22. eines Monates angewiesen werden müssen, wenn für die Unternehmen etwa im Helferbereich noch nicht abzusehen sei, ob noch ein weiterer Einsatz folgt.

Eine entsprechende Eingabe des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hat die Knappschaft Bahn See stellvertretend für die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger nach einer Bearbeitungszeit von mehr als vier Monaten zurückgewiesen. Eine realistische Schätzung aufgrund der bevorstehenden Arbeitszeiten sei aus ihrer Sicht nicht akzeptabel. Für den April, einen Monat mit feiertagsbedingt lediglich 18 Werktagen und somit 126 Arbeitsstunden bedeutet dies, dass trotzdem zunächst Sozialversicherungsabgaben für mindestens 140 Arbeitsstunden abgeführt werden müssen – mitunter und einsatzbedingt sogar noch mehr. Gerade für die klein- und mittelständisch organisierte Zeitarbeitsbranche bedeute dies eine besondere Belastung, so Stolz.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Marcel Speker, Pressereferent Erphostr. 56, 48145 Münster Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229

(bl)

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