Pressemitteilung
10.11.2011 16:35
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz begrüßt morgige Bekanntmachung der Mindestlöhne im Bundesanzeiger / Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit nimmt Gestalt an
(Münster) - Seit über fünf Jahren setzt sich der iGZ für die Realisierung von allgemeinverbindlichen Mindeststandards in der Zeitarbeitsbranche ein - jetzt ist das Ziel nicht mehr weit entfernt. Die Sozialpartner iGZ/BAP und die Einzelgewerkschaften beim DGB haben unlängst einen gemeinsamen Lohnuntergrenzen-Vorschlag an das BMAS geschickt. Nun wird der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung am 11.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht (7,89 Euro West/7,01 Euro Ost; ab 1.11.2012: 8,19 Euro bzw. 7,50 Euro). Nach dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normierten weiteren Verfahren (Stellungnahmefrist von drei Wochen, Befassung des Tarifausschusses) könnten insoweit die für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsanbieter geltenden Lohnuntergrenzen noch in diesem Jahr rechtswirksam werden.Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Wolfram Linke, Leiter, Presse
Erphostr. 56, 48145 Münster
Telefon: (0251) 9811217, Telefax: (0251) 9811229
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Internet: http://www.ig-zeitarbeit.de
(dvf, cl)
Pressebox
Die beiden aktuellsten Pressemeldungen dieses Verbandes
Mehr Informationen
- 24.05.2013 11:05: iGZ-Mittelstandsbarometer: iGZ-Mitgliedsunternehmen nutzen Werkverträge kaum - Tendenz sinkend / Werkverträge spielen für mittelständische Zeitarbeit kaum eine Rolle
- 18.04.2013 10:04: MdB Johannes Vogel dankt Zeitarbeitsbranche bei iGZ-Landeskongress NRW / "Branche ist solide, gut und erfolgreich aufgestellt"

Bastian V. Roet





