Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ e.V. erhebt Einspruch gegen Ausbildungsplatzabgabe

(Münster) - Zusammen mit allen anderen Verbänden in der Zeitarbeitsbranche erhebt der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. massiven Einspruch gegen die Pläne der Bundesregierung, für alle Unternehmen eine weitere „Sondersteuer“, eine Ausbildungsplatzabgabe, einzuführen.

Der vorgelegte Entwurf zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz) sieht eine generelle Berufsausbildungssicherungsabgabe für alle Unternehmen vor, die nach einem komplizierten Schlüssel in Bezug auf die durchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigten errechnet werden soll.

Sollte dieser Gesetzesentwurf in der Fassung verabschiedet werden, hätte dies gerade für die Zeitarbeitsbranche fatale, enorme und nicht zu rechtfertigende Zusatzkosten zur Folge. Und dies auf dem Hintergrund, dass die bei Zeitarbeitsunternehmen angestellten externen Beschäftigten bekanntlich bei den Kundenbetrieben eingesetzt werden, so dass die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen selbst bei größtem Willen dort ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Insoweit bleibt am Ende für die Zeitarbeitsbetriebe nur die zusätzliche Kostenlawine übrig mit der bekannten Spirale: Ausbildungseffekte nicht zu erzielen - Kosten steigen – Entlassungen sind in der Branche die traurige Konsequenz. Der iGZ bezweifelt, dass dies ernsthaft die politische Absicht der Bundesregierung sein kann.

Als einzige denkbare Alternative für eine sinnvolle Bezugsgröße könnte nur die Anzahl der internen Mitarbeiter in den Zeitarbeitsbetrieben und keinesfalls die der extern eingesetzten Zeitarbeitnehmer in Frage kommen.

Gerade für den Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung ist die Abgabe in der geplanten Form deshalb kontraproduktiv. Auch verfassungsrechtlich ergeben sich erhebliche Bedenken, da hier auch Betriebe mit der Abgabe belastet werden, die aufgrund ihrer dargestellten besonderen Strukturen gar nicht ausbilden können.

Der iGZ e.V. ist ein engagierter Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, der alle Belange der Zukunftsbranche im Geschäftsfeld Personaldienstleistungen bündelt und offensiv in der Gesellschaft vertritt. Nach den komplizierten Verhandlungen mit den DGB-Gewerkschaften ist es der Tarifkommission des iGZ gelungen, im Mai letzten Jahres den ersten Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abzuschließen.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Jenny Rohlmann, Referentin für Presse und Marketing Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster Telefon: 0251/7779678, Telefax: 0251/9720623

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