Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ erwartet bis zu 50.000 „ehrliche“ Beschäftigungsverhältnisse / Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe kann Schwarzarbeit bekämpfen

(Münster) - Zeitarbeit kann als Instrument zur Vertreibung von Schwarzarbeit im Bauhauptgewerbe dienen. Diese Position hat der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Branche, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) stets vertreten. Nun wird im zehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung diese Einschätzung bestätigt.

So heißt es in dem nun vorgelegten Bericht: „Aus wirtschaftlichen Gründen besteht in der einer starken Auftragsschwankung unterliegenden Baubranche Bedarf an auftragsbezogen eingesetztem Personal, mithin an Leiharbeitnehmern und nicht an selbstständig agierenden Subunternehmern.“ Der iGZ begrüßt und bestätigt diese Einschätzung ausdrücklich. Bislang ist das Bauhauptgewerbe in Deutschland die einzige Branche, in der Arbeitnehmerüberlassung noch ein Tabu ist. iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz fordert die Gewerkschaften auf, die gesetzlichen Handlungsspielräume durch tarifliche Vereinbarungen endlich zu realisieren: „Zeitarbeit muss auch im Bauhauptgewerbe ihre Flexibilität für den Arbeitsmarkt entfalten dürfen“, so Stolz. Der Weg zu diesem sinnvollen Ziel gehe nach den gesetzlichen Vorgaben über einen Tarifvertrag aller Beteiligten mit entsprechender Öffnungsklausel für den Baubereich. Der iGZ geht davon aus, dass im Falle einer Zulassung von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe bis zu 50.000 Beschäftigungsverhältnisse aus der Schwarzarbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse der Zeitarbeit geführt werden können.

Die Stigmatisierung einzelner Branchen für Zeitarbeit ist nicht neu. Auch in Österreich war bis vor wenigen Wochen die Arbeitnehmerüberlassung in den Pflegebereich untersagt, dafür aber im Bauhauptgewerbe zulässig – in Deutschland ist es umgekehrt. „Diese willkürlichen gesetzlichen Regelungen haben allenfalls eine tradierende Begründung, keinesfalls eine inhaltliche“, macht Stolz deutlich. Gerade im Baubereich sei es offensichtlich, dass die Branche händeringend nach flexiblen Arbeitsmarktinstrumenten sucht, diese nicht findet und dann nicht selten in illegale Beschäftigung fliehe. Zeitarbeit habe sich, so Werner Stolz, in allen anderen Branchen als flexibles Personalmanagement-Instrument bewährt. iGZ-Firmen bezahlen ihre Zeitarbeiter nach einem mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Lohn: „Es gibt keinen plausiblen Grund mehr, wieso Zeitarbeit in Deutschland nicht auch wie in vielen anderen europäischen Ländern im Bauhauptgewerbe stattfinden soll.“ Die Formulierungen im Bericht der Bundesregierung machen laut iGZ Mut, dass dies nun auch von den Gewerkschaften so gesehen werde.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster Telefon: 0251/9811217, Telefax: 0251/9811229

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