Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

iGZ gegen subventionierte öffentliche Personalserviceagenturen

(Münster) - Als Kernstück ihrer bisher bekannt gewordenen Reformüberlegungen hat die Hartz-Kommission vorgeschlagen, aus der Bundesanstalt für Arbeit und ihren Arbeitsämtern (halb-)staatliche Zeitarbeitsagenturen zu machen. Allein 780.000 Erwerbslose sollen dadurch bis Ende 2005 wie folgt eine Stelle finden: 280.000 Menschen mit Hilfe der (kommerziellen) Zeitarbeitsfirmen; 500.000 weitere Jobs sollen die neuen Personalservice-Agenturen der Arbeitsämter schaffen. Zusätzlich wird gefordert, bisherige staatliche Auflagen für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (z.B. Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe, Synchronisationsverbot etc.) zu beseitigen und die Einsatzarbeitsbedingungen tariflich abzusichern.

Die iGZ als Bundesverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen begrüßt zunächst die Aufwertung der Zeitarbeitsbranche als effektives Instrumentarium zielorientierter Arbeitsmarktpolitik durch die Hartz-Kommission. Insoweit sind die Kerngedanken dieser Vorschläge, stärker auf Zeitarbeit als erfolgreiches Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit bzw. einer besseren Vermittlung zu setzen, vorhandene gesetzliche Fesseln im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu lösen und mit den Tarifpartnern der Branche ein zeitarbeitsspezifisches Sozialpaket zu schnüren sinnvoll. Leider mahnen wir als Bundesverband seit langer Zeit eine zügige Umsetzung dieser (keineswegs neuen) Reformen bei der Bundesregierung an, ohne dass es bislang zu Taten gekommen ist.

Ordnungspolitisch bedenklich, rechtlich problematisch und in der Konsequenz wettbewerbsverzerrend wäre jedoch die geplante Umstrukturierung der 181 Arbeitsämter in öffentliche Zeitarbeitsagenturen. Da wir bekanntlich in Deutschland rd. 6.300 private Zeitarbeitsfirmen haben und diese auch in jedem Arbeitsamtsbezirk mehrfach als Anbieter vertreten sind, wäre eine intensivere Kooperation mit diesen kompetenten Partnern sinnvoller als der Aufbau einer staatlichen Konkurrenzabteilung. Die Devise müsste daher lauten: mehr Zeitarbeit schaffen ohne neue "Bürokraten-Waffen".

Das Bestreben der Hartz–Kommission, die Arbeitslosen über öffentlich subventionierte Arbeitnehmerüberlassung an private Unternehmen zu verleihen, halten wir insbesondere auch aus wettbewerbsrechtlichen Grünen für sehr problematisch. Der vorgesehene Eingriff wäre auf jeden Fall unverhältnismäßig, da privatwirtschaftliche Kooperationsformen die angestrebten Vermittlungserfolge mindestens ebenso gut erzielen könnten.

Die Erfahrung lehrt uns: zuviel ABM, überflüssiger Dirigismus und (verkappte) Staatswirtschaft führen in einem Marktsystem nicht zum Abbau der Arbeitslosigkeit, sondern treibt viele Privatfirmen in den Ruin. Dies muss gerade auch im Bereich der vorrangig mittelständisch organisierten Zeitarbeitsbranche durch faire Rahmenbedingungen verhindert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
iGZ -Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Hüfferstr. 9-10 48149 Münster Telefon: 0251/7779678 Telefax: 0251/9720623

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