Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

vbw sieht weiterhin Korrekturbedarf

(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht in den neuen Plänen des Bundesarbeitsministeriums zu Werkverträgen und Zeitarbeit zwar Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. "Positiv ist vor allem, dass bei den Werkverträgen der Kriterienkatalog zur Arbeitnehmerdefinition weggefallen ist. Trotzdem geht der Gesetzentwurf in einzelnen Teilen noch über den Koalitionsvertrag hinaus", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Er hob positiv hervor, dass im Gesetzentwurf zu den Werkverträgen eine Arbeitnehmerdefinition vorgenommen wird, die das geltende Recht nicht ändert. "Damit ist festgelegt, wer Arbeitnehmer ist und wer nicht. Auf darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen, insbesondere auf eine Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers, verzichtet der neue Entwurf. Rechtsunsicherheiten werden somit vermieden", erklärte Brossardt. Kritik äußerte die vbw dagegen an der geplanten Kompetenzerweiterung des Zolls. Dieser soll nach dem neuen Entwurf andere Behörden informieren, wenn der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen besteht. "Werkvertrags-Arbeitnehmer stehen bei ihren Arbeitgebern in vollwertigen Arbeitsverhältnissen. Eine Erhöhung des Kontrolldrucks durch den Zoll, der einige Branchen unter Generalverdacht stellt, ist unangemessen", so Brossardt.

Weiterhin Nachbesserungsbedarf sieht die vbw beim Gesetzentwurf zur Zeitarbeit. Die vbw begrüßt zwar, dass eine Bezugnahmeklausel es nun auch nicht-tarifgebundenen Unternehmen ermöglicht, von der Höchstüberlastungsdauer von 18 Monaten abzuweichen. Sie kritisiert aber die zweite Deckelung auf 24 Monate, die für die Inanspruchnahme von tarifvertraglichen Öffnungsklauseln durch Betriebe ohne Tarifbindung im Wege von Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist. "Dies ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart und stellt eine Ungleichbehandlung der nicht-tarifgebundenen Unternehmen gegenüber den tarifgebundenen dar", sagte Brossardt. Auch die Vorschrift, dass zwischen zwei Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers eine Zeitspanne von sechs Monaten liegen muss, damit die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt, hält die vbw für zu lang.

Brossardt begrüßt, dass die Tarifvertragsparteien in ihren Branchezuschlags-Tarifverträgen das "equal pay" definieren können. "Aber auch in Branchen ohne solche zusätzliche Tarifverträge muss die Definition den Sozialpartnern vorbehalten bleiben. Wir kritisieren die Vorgabe im Gesetzentwurf, wonach sämtliche geldwerte Vorteile bei der Berechnung mit einzubeziehen sind. Wenn überhaupt, sollte im Gesetz festgelegt werden, dass Vergleichsgröße nur das jeweilige Stundenentgelt sein kann", so Brossardt. Die vbw hält zudem das geplante Streikbrecherverbot für Zeitarbeiter angesichts bestehender tarifvertraglicher Regelungen der Zeitarbeitsbranche für überflüssig.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(cl)

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