Pressemitteilung | ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

ver.di befürchtet verheerenden Abbau von Arbeitsplätzen in der TK-Branche

(Berlin) - Die eilig betriebene ”Kleine Novellierung” des Telekommunikationsgesetzes (TKG) könnte zum Abbau von tausenden Arbeitsplätzen führen. Dessen ist sich Rüdiger Schulze, Leiter des zuständigen Fachbereichs im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), sicher. Er appellierte deshalb an die Bundesregierung, das Gesetzesvorhaben aufzugeben.

Eine „hastig durchgezogene“ Änderung des TKG löse strohfeuerartig einen ruinösen Preiswettbewerb im Ortsnetz aus, dem regionale Festnetzbetreiber und damit viele Arbeitsplätze zum Opfer fallen könnten. Langfristig betrachtet hätten weder die Unternehmen, die noch an den Investitionen für den Aufbau eigener Netze knabberten, noch deren Arbeitnehmer und schon gar nicht die Verbraucher einen Nutzen von der übereilten Novellierung. „Nutznießer sind Anbieter von Call-by-Call-Dienstleistungen, die auf den schnellen Gewinn hoffen und oft schnell wieder vom Markt verschwinden“, wird von ver.di die Entwicklung eingeschätzt.

Die “Kleine Novellierung“ könnte ein Preisdumping verursachen, durch das viele lokale und regionale Festnetzbetreiber, die seit Jahren der Deutschen Telekom im Ortsnetz erfolgreich die Stirn bieten, in den Ruin treibt. Die Investitionen der lokalen und regionalen Netzbetreiber in den Aufbau eigener Infrastrukturen und damit in solide Arbeitsplätze würden durch eine erzwungene Öffnung für Call-by-Call-Anbieter entwertet. Rüdiger Schulze findet für seine Einschätzung breite Zustimmung in der Branche.

Die Bundesregierung werde von der Furcht getrieben, wegen vermeintlich unzureichender Umsetzung der EU-Richtlinien im Ortsnetzbereich vom Europäischen Gerichtshof abgestraft zu werden, erläuterte Schulze, entkräftete diese Befürchtungen allerdings damit, dass die "Kleine TKG-Novelle” ohnehin keine hinreichende Maßnahme sei, um eine Anpassung an die EU-Vorgaben zu erzielen.

Als weitere Aspekte führte ver.di ins Feld: „Die Erfahrung aus der Liberalisierung im Bereich der Fern- und Auslandstelefonie hat gezeigt, dass kleine Call-by-Call-Anbieter tendenziell nicht nur weniger Menschen beschäftigten als Unternehmen, die eine eigene Infrastruktur aufbauen, pflegen und modernisieren. Call-by-Call-Anbieter bilden in der Regel nicht aus. Somit bieten diese Dienstleister wenig Perspektiven für junge Menschen.“

Wichtig sei auch die Tarifeinheitlichkeit in der Fläche. Anbieter von Call-by-Call-Dienstleistungen würden nur da tätig, wo es sich lohne. Bei geringen Gewinnmargen seien für Billiganbieter nur Märkte lukrativ, wo sie Gewinne realisieren ließen. „Dies könnte dazu führen, dass in ländlichen oder strukturschwachen Regionen höhere Preise für Ortsgespräche fällig werden als in Ballungsräumen. Bei dem vorgelegten Gesetzesentwurf gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Call-by-Call-Anbieter zu Investitionen in eigene Infrastrukturen auch in ländlichen Regionen angereizt werden“, erläuterte Schulze.

Die Notwendigkeit einer Novellierung des TK-Gesetzes wird von ver.di nicht bestritten. Die umfassende Novellierung des TKG stehe für 2003 auf dem Fahrplan und könne im Sinne eines intensiven Findungsprozesses bereits im Herbst angegangen werden. ver.di werde sich zu Gunsten nachhaltiger Arbeitsplätze einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Telefon: 030/69560 Telefax: 030/69563956

NEWS TEILEN: